DEMAW Department für medizinische Aus- und Weiterbildung - Medizinische Universität Wien

Benützungsordnung


  1. Geltungsbereich

    Diese Richtlinien gelten für die Räume des Hörsaalzentrums (Ebene 07 und 08), der "Hörsäle am Südgarten", des universitätseigenen Nachbearbeitungsbereiches, des AV-Gerätepools und des Lernzentrums.

  2. Benützungszweck

    Die genannten Räumlichkeiten und Ressourcen werden nach folgender Rangreihenfolge genutzt:

    1. Lehrveranstaltungen, Lernbetrieb und Prüfungen der Medizinischen Universität Wien (MUW) sowie allenfalls periodische Veranstaltungen der Institute und Kliniken, falls der Personenkreis derartiger Veranstaltungen das Fassungsvermögen der klinikeigenen Räumlichkeiten übersteigt.
    2. Sonstige Veranstaltungen der Organisationseinheiten und Kliniken der MUW
    3. Veranstaltungen der Direktionen des Allgemeinen Krankenhauses zur Erfüllung ihrer Aufgaben
    4. Lehrveranstaltungen anderer Universitäten
    5. Veranstaltungen durch Dritte

    Die Erledigung von Anträgen zur Raumnutzung obliegt der MUW, vertreten durch die Leitung des Departments für Medizinische Aus- und Weiterbildung (DEMAW). Bei Streitigkeiten innerhalb der MUW obliegt die Entscheidung dem Rektor.

  3. Belegungspläne

    Die Belegungspläne werden Semester für Semester jeweils neu erstellt. Es besteht kein Anspruch auf fortgesetzte Nutzung eines bestimmten Raumes. Die Zuweisung von Räumen an die NutzerInnen durch das DEMAW erfolgt unter Bedachtnahme auf die an der jeweiligen Klinik/Organisationseinheit bestehenden Raumressourcen. Insbesondere ist zu beachten, dass Unterricht und Prüfung am Krankenbett schwerpunktmäßig in den Seminarräumen in den Bettengeschossen vorgesehen sind.

    Die Anmeldungen von Raumwünschen für Lehrveranstaltungen, welche nicht Teil des Curriculums N202 sind, sind zum jeweiligen Stichtag für die Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses direkt an das DEMAW zu richten (Link zu Raumreservierungen für Lehrende).

    Langfristige Reservierungen für Kongresse und Veranstaltungen gemäß 2.5 (Link zu Raumreservierungen für Veranstaltungen und Kongresse) können nur unter Bedachtnahme auf die Sicherstellung des Lehrbetriebes und des Bedarfs gemäß 2.2 – 2.4 erfolgen und zwar vorzugsweise nur für die vorlesungsfreien Tage.

  4. Betriebszeiten

    Die Betriebszeiten werden abhängig vom Bedarf und vom vorhandenen Personalstand festgelegt. Vorerst sind Veranstaltungen gemäß 2.1 im Hörsaalzentrum im Zeitraum von Montag bis Freitag 8-20 Uhr während der Semester und während der Ferien von Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr möglich. Zeitliche Sondervereinbarungen, insbesondere für Sondernutzungen, sind möglich. Für diesen Fall gilt hinsichtlich der Personalentlohnung Punkt 9 letzter Absatz.

    Während Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen gemäß 2.2 bis 2.4 hat jedenfalls durchgehend ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Hörsaalzentrums anwesend zu sein, der/die die Schlusskontrolle nach Veranstaltungsende vorzunehmen hat und die Verantwortung für den Sperrzustand trägt. Die VeranstalterInnen verpflichten sich zur Einhaltung der vereinbarten Zeiten; insbesondere sind Lehrveranstaltungen und während der normalen Betriebszeiten stattfindende sonstige Veranstaltungen pünktlich zu schließen.

  5. Betreuung von Lehrveranstaltungen

    Die Betreuung von Lehrveranstaltungen in Hörsälen und Kursräumen (einfache Projektion etc.) erfolgt jeweils durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der betreffenden Organisationseinheit oder der Klinik (die Einschulung erfolgt durch das DEMAW). Dieser Mitarbeiter/diese Mitarbeiterin ist verpflichtet, am Schluss der Veranstaltung die verwendeten Geräte auszuschalten und die Kleingeräte (Mikrofon, Laserstab etc.) diebstahlsicher zu verwahren.

  6. Hausordnung

    Die BenützerInnen des Hörsaalzentrums sind zur Einhaltung der Hausordnung des Allgemeinen Krankenhauses und dieser Benützungsordnung verpflichtet. Insbesondere sind die Bestimmungen der Brandschutzordnung zu beachten. Den Anweisungen des anwesenden Mitarbeiters/der anwesenden Mitarbeiterin des DEMAW ist Folge zu leisten.

  7. Schlüsselverwaltung

    Die Verwaltung der Schlüssel erfolgt durch das DEMAW.

  8. Schaukästen

    Die Zuweisung der Schaukästen für die verschiedenen Verwendungszwecke erfolgt durch das DEMAW. Die Institute und Kliniken sind zur periodischen Aktualisierung der Aushänge mindestens einmal im Semester verpflichtet.

  9. Entgeltregelung für Sondernutzungen

    Für Sondernutzungen, insbesondere für Kongresse und für Veranstaltungen gemäß 2.4 und 2.5 werden Kostenersätze vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt gemäß Festsetzung des Tarifs durch die Medizinische Universität Wien im Einzelfall (siehe Anlage: Pflichten der Veranstalter und Entgeltregelung, auf Anfrage bei der Verwaltung des Hörsaalzentrums erhältlich). Ermäßigungen und Kombinationstarife sind möglich. Kostenpflicht und Kostenhöhe werden von der Leitung des DEMAW zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Raumvergabe festgestellt. Erforderlichenfalls sind zur Beurteilung der Kostenpflicht geeignete Unterlagen (Einladungen, Programme, Aushänge – auch als Entwurf) vorzulegen. Ist gemäß Punkt 4. die Anwesenheit von MitarbeiterInnen außerhalb der festgelegten Dienstzeiten erforderlich (siehe Punkt 4., erster Absatz), so erfolgt dies aufgrund freier Vereinbarungen und ist diesem durch den Veranstalter/die Veranstalterin jedenfalls eine Entschädigung zu leisten. Diese Personalentschädigung ist direkt mit dem betreffenden Mitarbeiter/der betrffenden Mitarbeiterin zu vereinbaren und zu verrechnen, der vom Veranstalter/von der Veranstalterin in Werkvertrag genommen wird.

  10. Universitätseigener Nachbearbeitungsbereich und AV-Geräte-Leihpool

    Der Verleih der Geräte an die Organisationseinheiten und Kliniken erfolgt befristet und auf Widerruf. Die Verlängerung der Benützungsdauer ist nach Vorlage eines Verwendungsberichtes möglich.

    Die Regelung der Benützung des universitätseigenen Nachbearbeitungsbereiches erfolgt durch das DEMAW. Die Benützung der Einrichtung durch Dritte ist möglich.

    Entsprechende Entgeltleistungen bzw. Gegenleistungen sind zu vereinbaren und zu dokumentieren.

  11. Lernzentrum

    Betriebszeiten und Benützungsordnung der Einrichtungen des Lernzentrums werden durch Aushang und im Internet bekannt gemacht.

  12. Entgelt

    Die jeweils gültigen Kostensätze sind in der "Anlage" bzw. unter Hinweise für VeranstalterInnen angeführt. Diese bildet einen integrierenden Bestandteil der Benützungsordnung und wird VeranstalterInnen vor Abschluss einer Nutzungsvereinbarung übermittelt.


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