DEMAW Department für medizinische Aus- und Weiterbildung - Medizinische Universität Wien
Richtlinien zur Benutzung der Veranstaltungsräume des DEMAW
Department für Medizinische Aus- und Weiterbildung - DEMAW
Hörsaalzentrum (BT 10, Kernbau)
Hörsäle am Südgarten
Lernzentrum (BT 87)
Vergabe von Veranstaltungsterminen
- Bei der Vergabe von Terminen für Veranstaltungen wird strikt zwischen Vorlesungstagen und vorlesungsfreien Tagen unterschieden. Die vorlesungsfreien Tage sind im jeweils aktuellen Erlaß des Senats der Medizinischen Universität Wien (MUW) festgelegt.
- Bei der Erstellung des Stundenplanes für das jeweilige Semester werden die Anträge einer der folgenden Kategorien zugeordnet. Bei der Terminvergabe wird folgende Prioritätenreihenfolge eingehalten:
- Veranstaltungen der MUW
- Veranstaltungen der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses
- Veranstaltungen MUW- oder AKH -assoziierter und sonstiger Nutzungsberechtigter
- Bei noch freier Kapazität kostenpflichtige Veranstaltungen (z. B. Kongresse)
- Daher ist die verbindliche Terminzusage für Veranstaltungen an Vorlesungstagen erst nach Feststehen des Stundenplanes für das jeweilige Semester möglich.
Die Mitteilung von Veranstaltungsterminen an potentielle TeilnehmerInnen vor der schriftlichen Terminzusage durch das Departments für Medizinische Aus- und Weiterbildung (In Folge: DEMAW) ist unzulässig und bindet das DEMAW in keiner Weise. - Falls Veranstaltungen nach 2.IV. an Vorlesungstagen überhaupt möglich sind, werden Gangflächen für Aufbauten nur auf Ebene 07 zur Verfügung gestellt; die Ebene 08 wird im Hinblick auf den Leitstellenbetrieb und die Vermeidung von Störungen des Unterrichts- und Prüfungsbetriebes an Vorlesungstagen nicht zur Verfügung gestellt.
Für Aufbauten auf den Gangflächen werden Auf- und Abbauzeiten vorgeschrieben, um Störungen des Vorlesungsbetriebes zu vermeiden (z. B. Freitag ab 18 Uhr für Veranstaltungen an Samstagen. Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustandes unmittelbar nach Veranstaltungsende). - Reservierungen für vorlesungsfreie Tage sind langfristig möglich und werden gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinde Wien vorgenommen.
- Die VeranstalterInnen werden daran erinnert, daß Sie für die Erfüllung der Sicherheitsauflagen verantwortlich sind und gegebenenfalls Einfluß auf die von Ihnen beauftragten Firmen zu nehmen haben.
Stand: 12.12.2006
Pflichten für VeranstalterInnen und Entgeltregelung
- Die VeranstalterInnen tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung in den bereitgestellten Räumen. Insbesondere sind die Hausordnung für das Allgemeine Krankenhaus, die Brandschutzordnung, die Benützungsordnung des DEMAW und allenfalls behördlich vorgeschriebene Auflagen einzuhalten. Der Veranstalter/Die Veranstalterin nutzt die zur Verfügung gestellten Räume und technischen Ressourcen "wie besichtigt" auf sein/ihr Risiko.
- Die VeranstalterInnen haften für Schäden, die in Folge der Veranstaltung entstehen. Die Aufträge zur Beseitigung der Schäden erteilt das Allgemeine Krankenhaus.
- Der Veranstalter/Die Veranstalterin verpflichtet sich, die nach Vereinsgesetz, Versammlungsgesetz, Veranstaltungsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften allenfalls notwendigen Anmeldungen bei der Behörde vorzunehmen. Für die Entrichtung allfälliger mit einer Vereinbarung im Zusammenhang stehender Gebühren und Abgaben hat der Veranstalter/die Veranstalterin Sorge zu tragen und die Stadt Wien bzw. den Bund diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
- Der Veranstalter/Die Veranstalterin oder ein von ihm/ihr bestelltes geeignetes und zuverlässiges Aufsichtsorgan müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Sie haben den Kontakt mit dem diensthabenden Mitarbeiter des DEMAW herzustellen.
- Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätgkeit, die zur Erzielung des Zwecks der Vereinbarung dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen der MUW entsprechen.
- Entgelt
- Die Benutzung der im Raum fest vorhandenen Einrichtungen ist inkludiert.
- Verbrauchsmaterial, die Benutzung von Videokameras und anderen Geräten sowie allenfalls sonstiger vom DEMAW beigestellter Hilfsmittel werden gesondert berechnet.
- Nach Veranstaltungen ist der betriebsbereite Zustand sofort, spätestens bis zum Wiederbeginn des Unterrichtsbetriebes herzustellen. Allfällige Reinigungskosten trägt der Veranstalter/die Veranstalterin zusätzlich zu den oben ausgewiesenen Sätzen. Speziell bei Ausstellungen ist auf geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Reinigung (Verwendung bestimmter Klebebänder etc.) zu achten.
- Die Kosten für einen allfälligen technischen Bereitschaftsdienst, allenfalls notwendige zusätzliche Bewachungsmaßnahmen, Leistungen der Feuerwehr und sonstige Leistungen (Ändern der Bestuhlung etc.) trägt der Veranstalter/die Veranstalterin zusätzlich zu den oben angeführten Sätzen.
- Die Kosten für die jedenfalls erforderliche Anwesenheit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des DEMAW trägt für Zeiten außerhalb der Dienstzeit der Veranstalter/die Veranstalterin, der/die diese direkt mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin verrechnet.
- Telefonkosten werden gesondert verrechnet.
- Die vorgeschriebenen Beträge sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu überweisen.
- Wertsicherung:
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Leistung vereinbart. Das Entgelt erhöht sich künftighin in demselben Ausmaß, wie sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechnete Verbraucherpreisindex 2004 oder ein an seine Stelle tretender Index gegenüber jener Indexzahl erhöht, die für den Monat der Vereinbarung verlautbart wurde. Änderungen unter 10 % bleiben außer Betracht.
Die Auswirkung dieser Wertsicherungsklausel tritt mit Änderung der Indexziffer von selbst ein, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Veranstalter/die Veranstalterin bedürfte. Die Entgegennahme des Entgelts ohne Berücksichtigung der Wertsicherung bedeutet keinen Verzicht auf vergangene oder künftige Erhöhungsbeträge.
Kosten (Stand Dezember 2006)
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Kategorie |
Ganztag |
Halbtag |
Angefangene |
|
(Sitzplatzzahl)
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Euro
|
Euro
|
Euro
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HS 500 |
2.000,-- |
1.000,-- |
250,-- |
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HS 300
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1.300,--
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650,--
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163,--
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HS 150
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650,--
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325,--
|
82,--
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SE 90 Multimedia
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500,--
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250,--
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63,--
|
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SE 70
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250,--
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125,--
|
32,--
|
|
SE 70 Multimedia
|
350,--
|
175,--
|
44,--
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SE 50 Multimedia
|
250,--
|
125,--
|
32,--
|
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SE ≤ 30 Multimedia |
200,-- |
100,-- |
25,-- |
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CoSE ≤ 30 bzw. Mikroskope |
250,-- |
125,-- |
32,-- |
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qm Gang (Ausstellung) |
15,-- |
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| gelistete Tarife exkl. 20% MWst., zusätzlich werden 5% Werbekosten der Gesamt- Nettokosten der Ausstellungsfläche in Rechnung gestellt | |||
| HS = Hörsaal; SE = Seminarraum; CoSE = Computerseminarraum; Multimediaausstattung umfasst VortragendenPC mit DVD-Laufwerk und Anschluss für externen Computer sowie Videobeamer; Computerseminarräume sind zusätzlich zur Multimediaausstattung mit HörerPCs ausgestattet. |
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- Stornierung von Veranstaltungen
- Auflagen:
- Plakatieren ist nur an den vorgesehenen Stellen zulässig; die VeranstalterInnen sorgen für die Entfernung ihrer Plakate etc. nach der Veranstaltung und übernehmen die Kostenpflicht für die Entfernung unzulässig angebrachter Anschläge.
- Die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen - ausgenommen die gastronomische Versorgung der TeilnehmerInnen - ist untersagt.
- Die Leitung des DEMAW ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst zu erklären, wenn
- die Veranstaltung bzw. geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt, eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit befürchten lässt oder dem Niveau und Ansehen der MUW nicht entspricht;
- die vorgesehenen Veranstaltungsräume infolge unvorhersehbarer Umstände nicht zur Verfügung gestellt werden können. Dem Veranstalter/Der Veranstalterin erwächst in solchen Fällen kein Anspruch gegenüber der Stadt Wien oder dem Bund.
- die Veranstaltung bzw. geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt, eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit befürchten lässt oder dem Niveau und Ansehen der MUW nicht entspricht;
- Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen und Gegenstände sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben.
- Die Überlassung der Veranstaltungsräume bzw. -flächen oder der aufgrund der Vereinbarungen dem Veranstalter/der Veranstalterin zukommenden Rechte an dritte Personen ist nicht zulässig.
- Für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ereignen, übernehmen die Stadt Wien bzw. ihre Organe keinerlei Haftung; dies gilt auch für die Republik Österreich und ihre im Rahmen der Medizinischen Universität Wien tätigen Organe.
- Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen sowie sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Gefahr im Verzuge (z.B. bereits während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Veranstalter/der Veranstalterin bzw. seinen Vertreter/ihre Vertreterin, die erforderlichenfalls nachträglich schriftlich zu bestätigen ist.
- Für die Entrichtung allfälliger mit einer Vereinbarung im Zusammenhang stehender Gebühren und Abgaben hat der Veranstalter/der Veranstalterin Sorge zu tragen und die Stadt Wien / bzw. den Bund diesbezüglich vollkommen schad-und klaglos zu halten.
Bei Stornierung von bereits reservierten Veranstaltungen fallen folgende Stornierungsgebühren der Raummiete an:
- ab 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung 25%
- ab 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung 50%
- ab 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung 100%
Das AKH ist ein rauchfreies Krankenhaus. Daher besteht auch im Hörsaalzentrum RAUCHVERBOT!!!
