DEMAW Department für medizinische Aus- und Weiterbildung - Medizinische Universität Wien

Garderobeschränke


  1. Garderobeschränke werden an folgende Berechtigte vergeben:

    1. Studierende N202 Humanmedizin,
      Studierende MCW 150
      Studierende der alten StO mit absolviertem 2. Abschnitt,
      Studierende der Zahnmedizin im 2. Abschnitt.
    2. An Studierende der med. Fakultät, die nicht unter 1. fallen, aber ein Kästchen wünschen!
    3. An Dritte mit besonderem Bezug zum AKH, zB Gastärzte, Hospitanten!

    Der jeweilige Status ist durch den Studienausweis / das Studienbuch / entsprechende Nachweise (z. B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat) zu belegen!

    Vergabe-/ Verlängerungs-/ Rückgabetermine


    Montag 11:00 - 12:00 Uhr und
    Freitag 10:00 - 11:00 Uhr
    (falls nicht anders bekanntgegeben!)
    im Hörsaalzentrum am Schalter 8L.
    ACHTUNG: Keine Vergabe in den Ferienzeiten und an Feiertagen (Aktuelle Ankündigungen beachten).
    Bei Rückfragen bitte eMail an: erik.roiter@meduniwien.ac.at

    Aktuelles:

    beachten:
    Bitte rechtzeitig um die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe ihres Garderobenkasten kümmern ("Kautionsverfall")!!!

     

    Zum Semesterende ist in den beiden Wochen
    KW 4 (23.Januar 2012 bis 27.Januar 2012)  10:00 bis 11:00 Uhr)

    und

    KW 5 (30.Januar 2012 bis 3.Februar 2012) 11:00 bis 12:00 Uhr


    die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe der Garderobekästen wieder täglich von
    möglich (nur diese beiden Wochen!)

    Erster Termin nach den Ferien: Montag 20.Februar 2012

  2. Die Garderobenordnung ist im Aushangkasten Nr. 2 im Hörsaalzentrum (Ebene 08) offiziell verlautbart.

  3. Kosten:

    EUR 20,– Miete für das Studienjahr 2011/12 für Studierende;
    EUR 60,– Miete für Dritte;
    EUR 60,– Kaution; diese wird bei ordnungsgemässer Rückstellung des Kästchens refundiert.
    Vermietung für nur ein Semester erfolgt nur in Ausnahmefällen.

  4. Mitzubringen: Studienausweis, Studienbuch, sonstige Nachweise (z. B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat), Miete und Kaution in Bar (bitte abgezählt - Wechselgeld nicht immer möglich!).

  5. Mit der Übernahme der Schlüssel erteilt der Mieter seine ausdrückliche Zustimmung zur Garderobenordnung.
    Unmittelbar nach Übernahme sind beide Schlüssel am gemieteten Kästchen auszuprobieren. Bei Problemen ist am gleichen Tag zu reklamieren. Bei späteren Reklamationen verfällt die Kaution.

  6. Es wird dringend empfohlen, einen Schlüssel gesichert aufzubewahren, um die Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
    Das Kästchen kann nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und einer polizeilichen Verlustmeldung sowie gegen Kostenersatz geöffnet werden – siehe Garderobenordnung.


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