BEHINDERTENVERTRAUENSPERSON AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN
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Was tut die Behindertenvertrauensperson ?
Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte
ArbeitnehmerInnenvertreterInnen die wirtschaftlichen, sozialen,
gesundheitlichen und kulturellen Interessen begünstigter
behinderter ArbeitskollegInnen und chronisch kranker ArbeitnehmerInnen
in einem Betrieb, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr.
Die Aufgabenbereiche reichen von der Mitwirkung bei der Adaptierung
von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen
und bei Fragen der Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung
behinderter ArbeitnehmerInnen, über Beratung und
Unterstützung behinderter KollegInnen, ArbeitnehmerInnen mit
schwerer Krankheit oder nach Unfall, bis zum Vertretungsauftrag zur
Sicherung der Einhaltung der besonderen Regelungen für das
Arbeitsverhältnis begünstigt behinderter Menschen.
Der/die UnternehmerIn ist verpflichtet, sich mit der
Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung
ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Sie haben ein chronisches gesundheitliches Problem und würden gerne
den Grad Ihrer Behinderung feststellen lassen?
Bitte lesen Sie hier weiter:
(Begünstigte) behinderte Menschen und Ihre Arbeit
Hier finden Sie den
Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten
gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 14 des
Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970,
in derzeit geltender Fassung beim Bundessozialamt.
Weitere Links:
Bundesgesetzblatt II Nr. 261/2010 Einschätzungsverordnung
Einschätzungsverordnung Hauptdokument
Sie sind neugierig, wie hoch Ihre Krankheit eingeschätzt wird? Bitte lesen Sie hier:
Einschätzungsverordnung Anlage
Mehr Infos unter:
http://www.ichbinsoweit.at
Broschüre zum downloaden:
Die Behindertenvertrauensperson
Infoplattform für Menschen mit Bewegungseinschränkung:
http://motary.at
http://www.behindertenvertrauensperson.at
http://www.help.gv.at/HELP-BEH.html
http://www.basb.bmsg.gv.at/cms/basb/