Liebe Kolleginnen und Kollegen,
derzeit haben alle Bedienstete, die noch dem VBG bzw. BDG unterliegen (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem 1.1.2004) ab dem 43. Lebensjahr Anspruch auf 6 Urlaubswochen. Da es diesbezüglich vermehrt Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, die dem Kollektivvertrag unterliegen (Sondermittelbedienstete, Drittmittelbedienstete bzw. Bedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31.1.2003 begann), möchte ich Ihnen mitteilen, dass derzeit Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) und dem Dachverband der Universitäten stattfinden um eine Angleichung zu erreichen. Leider ist dazu die Zustimmung aller 21 Universitäten in Österreich notwendig und deshalb sind die Verhandlungen sehr schwierig. Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal ist mit der GÖD in Kontakt und fordert eine rasche Umsetzung und Gleichstellung aller Bediensteten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele
Waidringer
Vorsitzende des Betriebsrates für das
allgemeine Universitätspersonal
Spitalgasse 23
1090 Wien
e-mail. gabriele.waidringer@meduniwien.ac.at
Tel. 0043 1 40160 24820
Handy: 06648001624820