Wir sind für Sie da,

Sie können sich an jede(n) Betriebsrätin oder Betriebsrat mit Ihren ganz persönlichen Anliegen wenden. Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertritt Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Sie können einen Termin für ein Beratungsgespräch mit de(m)r Betriebsrätin oder Betriebsrat Ihrer Wahl entweder per Telefon oder per Email vereinbaren. Sie oder er wird Sie dann über eine entsprechende Vorgangsweise oder über die rechtlichen Aspekte informieren. Die Telefonnummern und Emailadressen finden Sie unter dem Punkt "Betriebsrätinnen und Betriebsräte" .

Der Betriebsrat ist


Aufgaben des Betriebsrats