Wir sind für Sie da,
- wenn Sie eine Rechtsberatung oder eine Auskunft rund um Ihren Arbeitsplatz
brauchen
- bei Konflikten mit Ihrem Vorgesetzten oder mit Kolleginnen und Kollegen
- wenn Sie Vorschläge zur Verbesserungen z.B. der Arbeitsbedingungen
oder Sicherheit haben
- oder wenn Sie den Betriebsrat einfach nur über ein Anliegen informieren
möchten
Sie können sich an jede(n) Betriebsrätin oder Betriebsrat mit Ihren
ganz persönlichen Anliegen wenden. Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit
verpflichtet und vertritt Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Sie können einen Termin für ein Beratungsgespräch mit de(m)r
Betriebsrätin oder Betriebsrat Ihrer Wahl entweder per Telefon oder per
Email vereinbaren. Sie oder er wird Sie dann über eine entsprechende Vorgangsweise
oder über die rechtlichen Aspekte informieren. Die Telefonnummern und Emailadressen
finden Sie unter dem Punkt "Betriebsrätinnen und Betriebsräte"
.
Der Betriebsrat ist
- weisungsungebunden
- trifft als Kollegialorgan seine Entscheidungen mit der Mehrheit der Mitglieder
- ist ehrenamtlich und unentgeltlich tätig
Aufgaben des Betriebsrats
- Er verhandelt Betriebsvereinbarungen,
- sorgt für die Einhaltung
der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen,
- macht Vorschläge zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit,
- hat Mitspracherecht bei der
Gestaltung der Arbeitsplätze,
- hat das Recht auf Mitsprache
bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten,
- hat das Recht zu Kündigungen
und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten,
- kann - unter bestimmten Voraussetzungen
- Versetzungen verhindern und muss über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden
Angelegenheiten informiert werden.
- sorgt für größtmögliche
Transparenz und Information für alle Mitarbeiter(-innen)