Gem. § 45a BDG, § 45b BDG und § 5 VBG muss jährlich ein Mitarbeitergespräch zwischen Dienstvorgesetzter/m und jeder Mitarbeiterin / jedem Mitarbeiter durchgeführt werden, das schwerpunktmäßig ein Beratungsgespräch (kein Beurteilungsgespräch!) ist.
Ziel ist die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen MitarbeiterIn und Vorgesetztem/r.
Das Mitarbeitergespräch soll die Zusammenarbeit verbessern helfen und soll
durch gemeinsame Vereinbarungen und Zielorientierung die Aufgabenerfüllung
unterstützen.
In diesem Gespräch sollen die wesentlichen Angelegenheiten besprochen werden.
Gegenseitiges Feedback über die Qualität der Zusammenarbeit und die
gemeinsame Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten oder - im Konfliktfall
- nach Lösungen sollen dabei im Vordergrund stehen.
Das Mitarbeitergespräch soll auch langfristig ein Arbeitsklima auf Basis
gegenseitigen Vertrauens gewährleisten und ist zwingend vertraulich zu
behandeln.
Die Ergebnisse des Mitarbeitergespräches sind von einem der Gesprächspartner
kurz schriftlich zusammenzufassen und von den Gesprächspartnern zu unterschreiben.
Ist dies mangels Übereinstimmung nicht möglich, so ist ein abschliessender
Gesprächstermin festzulegen, dem auf Wunsch jedes der Gesprächpartner
ein/e Betriebsrat/rätin, ein/e /PersonalvertreterIn, ein/e Gleichbehandlungsbeauftragte/r
oder eine Behindertenvertrauensperson beigezogen werden kann.
Chancen durch das Mitarbeitergespräch:
Risiken, die das Mitarbeitergespräch birgt:
Derzeit verfügt die MUW über keine allgemeingültige Vorgangsweise
bei Mitarbeitergesprächen.
Der Betriebsrat sieht es als dringendes Anliegen, eine einheitliche Vorgangsweise
in Form eines von allen MitarbeiterInnen und Führungskräfte verwendeten
Formulars zu erreichen.
Bitte wenden Sie sich an den Betriebsrat, wenn Sie Zweifel an der Vorgangsweise
Ihrer Vorgesetzten beim Mitarbeitergespräch haben.
Der Betriebsrat wird sie unterstützend beraten und wenn Sie es wünschen,
dem Gespräch beisitzen.