Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Da Herr Prof. Thaller von der Orthoptischen Akademie in Pension gegangen ist, gibt es jetzt eine Änderung bei dem Bezug einer Bildschirmarbeitsbrille:
Jede Bedienstete/jeder Bediensteter, der einen Großteil seiner Arbeitszeit vor einem Bildschirm verbringt und dabei Sehprobleme auftreten, hat die Möglichkeit über den Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsbrille zu erhalten, wobei auch der Arbeitgeber die diesbezügliche Untersuchung anzubieten hat.
Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine entspiegelte, ungetönte spezielle Sehhilfe, die auf eine atypische Sehdistanz von etwa 60 bis 90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät eingestellt ist. Deshalb sind normale Brillen, wie sie zum Lesen, zum Auto - oder Rad fahren verwendet werden, ungeeignet.
Erst nachdem die Untersuchung die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsbrille ergibt bzw. bestätigt, hat der Arbeitgeber die Kosten der Bildschirmarbeitsbrille zu tragen.
Die Kosten der Augenuntersuchungen müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Auch die erforderliche Zeit für die Durchführung der Untersuchung hat der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren.
An der Medizinischen Universität Wien wurde mit dem Arbeitgeber folgendes Procedere vereinbart:
Die Bedienstete/der Bedienstete nimmt Kontakt auf mit Fr. Dr. Talin Barisani unter ihrer Homepage www.barisani.at. Dort erfolgt dann online eine Terminvereinbarung (unter Arbeitsplatzuntersuchung MUW buchen), wobei Fr. Dr. Barisani derzeit 1 Termin pro Monat ganztags zur Verfügung stellt. Falls dieser nicht genehm ist, bitte telefonisch Nachricht hinterlassen: 018906148 oder per e-mail an: augen@barisani.at. Sie ruft dann zurück für eine persönliche Vereinbarung.
Die Adresse der Praxis von Fr. Dr. Barisani-Asenbauer ist:
Jacquingasse 41
1030 Wien
Nach erfolgter Untersuchung und dem Erhalt einer Verordnung geht die Bedienstete/der Bedienstete zu einem Optiker ihrer/seiner Wahl und lässt sich eine Bildschirmarbeitsbrille anfertigen. ACHTUNG: Es werden vom Arbeitgeber nur Kosten in Höhe von max. Euro 145,-- erstattet.
Die Verordnung und die Rechnung bringt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann zu ihrer/ihrem Referentin/Referenten in der Personalabteilung und erhält dann einen Barauszahlungsbeleg, der sofort bei der Kassa in der Finanzabeilung eingelöst werden kann.
Öffnungszeiten der Personalabteilung:
Mo., Di., Mi. 9.00-12.00 und 13.30-15.00
Do. 13.30-16.00
Fr. 9.00-12.00
Öffnungszeiten der Finanzabteilung:
Mo, Di., Mi. 9.00-12.00
Do. 9.00-12.00 und 12.30-17.30
Fr. 9.00-12.00
Falls Sie noch weitere Fragen haben, würde ich Sie bitten, Ihren Betriebsrat zu kontaktieren:
br-ap@meduniwien.ac.at oder Tel. 40160-24820.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Waidringer Ao.Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres
Vorsitzende des Betriebsrates für das Vorsitzender des Betriebsrates für das
allgemeine Universitätspersonal wissenschaftliche Universitätspersonal
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Gabriele Waidringer
Medizinische Universität Wien
Vorsitzende des Betriebsrates für
das Allgemeine Universitätspersonal
Spitalgasse 23
1090 Wien
Tel.: 01 40160-24820, Mobil.: 0664 80016 24820
Fax.: 01 40160-924810