Von: Szekeres Thomas [thomas.szekeres@meduniwien.ac.at]
Gesendet: Mittwoch, 10. Mai 2006 06:34
An: Wolfgang Radner; Wolfgang Baumgartner; Walter Plöchl; Walter Henriette; Thomas Szekeres; Rudolf Oehler; Richard Kdolsky; Peter Birner; Michael Pretterklieber; Maria Rajek; Karl Heimberger; Karin Gutierrez-Lobos; Johannes Kornfehl; Ingwald Strasser; Harald Gabriel; Gabriele Prohaska; Christine Marosi; Anita Holzinger; Daniela Wasylewski
Betreff: Fw: Karrieremodell für Uni-Ärzte an Medizinischer Universität Wien OTS130 5 II 030
Sent: Mon May 08 13:05:17 2006
Subject: Karrieremodell für Uni-Ärzte an Medizinischer Universität Wien   OTS130 5 II 030

Karrieremodell für Uni-Ärzte an Medizinischer Universität Wien
OTS130 5 II 0301 MEU0001 CI 08.Mai 06

Universitäten/Bildung/Gesundheit/Ärzte/Medizin

Karrieremodell für Uni-Ärzte an Medizinischer Universität Wien
bereits entwickelt
Utl.: Regelung für Übernahme in Facharztpositionen vorhanden - Kein
Grund für Panikmache =

Wien (OTS) - In einer APA-Aussendung vom letzten Freitag forderte
die Betriebsräte-Konferenz der Medizinischen Universitäten u.a. ein
durchgängiges und international vergleichbares Karrieremodell, denn
"die Unis würden ihre best ausgebildeten Ärzte nach der Ausbildung
auf die Straße setzen". Diese Darstellung ist grundlegend falsch:

Seit Bestehen der Medizinischen Universität Wien (1.1.2004) ist
kein/e einzige/r ihrer best ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte auf die
Straße gesetzt worden. Vielmehr existiert eine geregelte und mit dem
Betriebsrat abgestimmte Vorgangsweise zur Übernahme von Ärztinnen und
Ärzten in eine Facharztposition, wenn sie auf der Medizinischen
Universität Wien ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Wiewohl die Definition eines Karrieremodells Bestandteil eines
Kollektivvertrags sein wird, haben die Medizinischen Universitäten
sehr wohl - da der Abschluss eines Kollektivvertrags nicht absehbar
ist - von sich aus ein Karrieremodell entwickelt, das an der
Medizinischen Universität Wien derzeit mit dem Betriebsrat abgestimmt
wird. Es soll mit Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten.

Die Wahlmöglichkeit für die Ärztinnen und Ärzten, die ersten 160
Stunden für Werktagsjournaldienste abgegolten zu bekommen oder durch
Freizeit auszugleichen, ist hingegen keine Angelegenheit eines
künftigen Kollektivvertrags, sondern eine vom Betriebsrat zu Recht
geforderte, weil noch nicht erfüllte Regelung der derzeit geltenden
Betriebsvereinbarung. Sie wurde am 1.2.2002 zwischen den
ÄrztInnenvertretern, den damals beteiligten Universitäten und dem
bm:bwk abgeschlossen und scheiterte bisher daran, dass den
Medizinischen Universitäten dafür die hohen zusätzlich notwendigen
Finanzmittel nicht zur Verfügung gestellt wurden. Die Höhe dieser
Kosten ist erhoben und deren Verfügungstellung wird - wie das bm:bwk
ebenfalls in einer Aussendung vom letzten Freitag bekannt gab -
Bestandteil der Leistungsvereinbarung sein.


Rückfragehinweis:
Mag. Bernd Matouschek
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit & Sponsoring
Pressesprecher
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OTS130 2006-05-08/12:00

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