Von: Szekeres Thomas
[thomas.szekeres@univie.ac.at]
Gesendet: Dienstag, 09. Mai 2006
21:09
An: Wolfgang Radner; Wolfgang Baumgartner; Walter Plöchl; Walter
Henriette; Thomas Szekeres; Rudolf Oehler; Richard Kdolsky; Peter Birner;
Michael Pretterklieber; Maria Rajek; Karl Heimberger; Karin Gutierrez-Lobos;
Johannes Kornfehl; Ingwald Strasser; Harald Gabriel; Gabriele Prohaska;
Christine Marosi; Anita Holzinger; Daniela Wasylewski
Betreff: Fw:
W-2006.05.09: Uni-Zugang: Wissenschaftsausschuss beharrt auf Quotenregelung
APA470 5 II 0272 XI
09.Mai 06
Universitäten/Studenten/EuGH
Uni-Zugang:
Wissenschaftsausschuss beharrt auf Quotenregelung
Utl.: Oppositions-Kritik
an fehlender Regelung für Uni-Ärzte =
Wien (APA) - Der
Wissenschaftsausschuss des Nationalrates hat am
Dienstag mit den Stimmen der
Regierungsparteien seinen Beschluss zur
Einführung einer Quotenregelung für
das Medizin-Studium wiederholt.
Die Opposition hatte zuvor im Bundesrat das
Gesetz blockiert.
Mit der Medizin-Quote sollen ab dem Wintersemester
2006 drei
Viertel der Studienplätze für Studenten mit österreichischen
Maturazeugnissen reserviert sein. Das restliche Viertel geht an
EU-Bürger (20 Prozent) und Nicht-EU-Bürger (fünf Prozent). Die im
Juli
2005 für acht Fächer (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin,
Psychologie,
Pharmazie, Publizistik, BWL und Biologie) ermöglichten
Zulassungsbeschränkungen bleiben allerdings aufrecht.
Kritik
äußerten SPÖ und Grüne außerdem an der von den
Betriebsräten der
Medizin-Unis angeprangerten Nichteinhaltung der
2002 geschlossenen
Vereinbarung mit dem Bildungsministerium zum
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Diese sieht vor, dass
die
maximale Tagesarbeitszeit von 13 Stunden für Nachtdienste während
der Woche
sowie bei Wochenenddiensten überschritten werden darf.
Voraussetzung dafür
ist aber, dass jeder Nachtdienst bezahlt wird,
wobei für jeden ersten
Nachtdienst pro Monat bzw. die ersten 160
Nachtdienststunden pro Jahr eine
Optionsmöglichkeit vereinbart wurde:
jeder Mitarbeiter kann sich aussuchen,
ob es dafür Ausgleichstage
gibt oder der Dienst bezahlt wird.
Doch
jene Mitarbeiter, die sich für eine Bezahlung der Dienste
entschlossen
haben, hätten seit 2002 kein Geld dafür gesehen,
argumentierten die
Personalvertreter in der Vorwoche. Andererseits
hätten Ärzte auf Grund von
Personalmangel ihre Ausgleichstage nicht
konsumieren können. Dies habe sich
zu Schulden von mittlerweile 25
Mio. Euro angehäuft. Das Ministerium hatte
entgegnet, dass eine
Neuregelung der Abgeltungsform für Journaldienste durch
- den noch
ausständigen - Kollektivvertrag zu regeln sei. Bedarfsgerechte
und
den arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen entsprechende Dienstpläne
seien vom zuständigen universitären Organ zu erstellen.
(Schluss)
aku/cm/pm
APA470 2006-05-09/14:47
091447 Mai 06