Informationen zur Körperspende
Im Namen der Studierenden der Medizin,
Zahnmedizin und der Humanbiologie der Medizinischen Universität Wien bzw. der
Universität Wien, sowie der WissenschafterInnen des Zentrums für Anatomie und
Zellbiologie danken wir Ihnen dafür, dass Sie Ihren Körper nach dem Tode in den
Dienst der Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte, der ärztlichen
Weiterbildung und der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung stellen wollen.
Wir bitten Sie dabei folgende Punkte zu
beachten:
1. Bitte
unterrichten Sie unbedingt Ihre Angehörigen von Ihrer Absicht der Körperspende
und besprechen Sie dies ausführlich!
2.
Wenn
Sie Ihren Körper nach dem Tode dem Zentrum für Anatomie und Zellbiologie
überlassen möchten, so füllen Sie bitte zwei Formulare „Vermächtnis zur
Körperspende“ aus und schicken Sie diese zwei
Exemplare im Original unterzeichnet und ausschließlich per Post an das Zentrum
für Anatomie und Zellbiologie, Währinger Straße 13, A-1090 Wien. Wir bitten Sie
höflich den Beitrag zur Körperspende in der Höhe von Euro 450,--
auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontonummer:
404 100 70700, BLZ: 20111, Empfänger: Medizinische Universität Wien
Auftragsnummer:
SO61200002
Dieser
Betrag deckt teilweise die entstehenden Kosten für die Überführung des Leichnams,
Präparationskosten und die Bestattungskosten ab. Für den Differenzbetrag kommt
das Zentrum für Anatomie und Zellbiologie auf.
3.
Mit
Kontoeingang der Zahlung erlangt das Vermächtnis Gültigkeit. Wir unterzeichnen
anschließend die zwei Formulare und senden ein Exemplar an Sie zurück. Zudem
erhalten Sie ein Kärtchen, das Sie als KörperspenderIn ausweist. Dieses
unterschreiben Sie bitte und tragen es nach Möglichkeit immer bei sich.
4.
Mit
Ihrer freiwilligen Verfügung übernehmen wir die Formalitäten für die Überführung,
Einäscherung und Beisetzung. Letztere findet ohne Beisein der
Angehörigen statt!
5.
Das
Zentrum für Anatomie und Zellbiologie muss im Falle Ihres Ablebens sofort nach
Freigabe durch die Totenbeschauzentrale in Wien (+43 1 79775-87890) bzw. durch
den zuständigen Amtsarzt in den Bundesländern verständigt werden. Möglichkeiten
der telefonischen Information dazu sind:
Montag bis Freitag,
08.00-15.30 Uhr, Tel.Nr.: +43 1 40160-37551 oder -37540.
Außerhalb
dieser Zeiten, sowie Samstag, Sonntag und an den Feiertagen, bitten wir Sie, die
Bestattung zu verständigen und über das Vermächtnis zu informieren.
Parteienverkehr: Frau Elvira
Trompeter - Montag und Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr
6.
Die
Überführung in das Zentrum für Anatomie und Zellbiologie wird durch das von uns
beauftragte Bestattungsinstitut vorgenommen. Die Transportkosten innerhalb
Österreichs werden von uns übernommen (siehe Punkt 2). Für den Fall des
Ablebens im Ausland ist es dringend anzuraten, eine Rückholversicherung abzuschließen.
7.
Die
Aufbereitung des Körpers und die anatomischen Untersuchungen zu Ausbildungs-
und Forschungszwecken dauern im Regelfall zwischen einem Monat und zwei Jahren.
Nach Beendigung der Untersuchungen wird der Leichnam feuerbestattet und die
Asche am Wiener Zentralfriedhof, Tor 3, Gruppe 26, in der Ehrengrabstätte des
Zentrums für Anatomie und Zellbiologie beigesetzt.
8.
Das
Vermächtnis ist eine Verfügung mit einer Willenserklärung, die jederzeit ohne
Angabe von Gründen und ausschließlich von Ihnen selbst widerrufen werden
kann. Für Angehörige ist es nicht möglich, diese Verfügung zu
widerrufen!
9.
Einmal
im Jahr führen wir eine Gedenkfeier zu Ehren der Verstorbenen, die Ihren Körper
zur Verfügung gestellt haben, durch. Diese findet in der Lueger-Kirche am
Wiener Zentralfriedhof, Tor 2 statt. Informationen dazu erhalten Sie jedes Jahr
in der zweiten Oktoberwoche unter den Telefonnummern: +43 1 40160-37551 oder -37540. Zur Teilnahme
sind Studierende, Universitätslehrende, Angehörige der Verstorbenen sowie
weitere Interessierte eingeladen.
Wir versichern,
dass Ihre Verfügung streng vertraulich behandelt wird und hoffen Ihnen mit
diesem Informationsblatt geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben,
stehen wir unter den oben genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung! (siehe
Punkt 5)