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Einzureichende Unterlagen

BEVOR Sie die Unterlagen laut Tabelle (siehe unten) im Büro der Ethik-Kommission abgeben, MÜSSEN Sie hier elektronisch einreichen!


Diplomstudien

Hier finden Sie die Richtlinien für die Einreichung von Diplomstudien.

zum SeitenanfangJährliche Begutachtung

Unter Berücksichtigung der ICH-Guideline for Good Clinical Practice gilt ein positiver Beschluss der Ethik-Kommission ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Gegebenenfalls hat der Antragsteller eine Verlängerung der Gültigkeit des positiven Votums mittels Formular für Berichte und Vorlage eines Statusberichtes (Zwischenberichtes) rechtzeitig zu beantragen. Diese Anträge werden wie sonstige Mitteilungen an die Ethik-Kommission behandelt, dh, dass sie kurzfristig außerhalb der regulären Sitzungen begutachtet werden.

zum SeitenanfangVerfahren

Derzeit finden die Sitzungen einmal monatlich statt. Die Unterlagen sind bis zum jeweiligen Stichtag im Sekretariat einzureichen. Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass alle Unterlagen versionsbezeichnet und datiert sein müssen. Die Antragsteller sind verpflichtet, einen möglichen Interessenskonflikt (Word-Dokument) in Bezug auf ihren Antrag offenzulegen.

zum SeitenanfangBegutachtung

 
   

Die eingelangten Unterlagen erhalten eine fortlaufende Identifikationsnummer („EK-Nr.“) sowie einen Eingangsstempel. Diese werden einem anonymen Fachgutachter zur Beurteilung, anhand eines nach den Kriterien der Helsinki-Deklaration erstellten Fragebogens (bzw. einen speziellen Gutachterbrief für klinische Studien von antidepressiven Substanzen versus Placebo), übermittelt.

 
   

Wenn der Antragsteller es wünscht, hat auch er die Möglichkeit, sein Projekt so anonymisiert vorzulegen, dass seine Identität dem Gutachter gegenüber verborgen bleibt. Die Begutachtung ist dem Reviewverfahren in einem wissenschaftlichen Journal zu vergleichen. Der Antragsteller erhält nach Einlangen das Gutachten zur Stellungnahme übersandt. Nach Eintreffen der Gutachten wird vom Vorsitzenden entschieden, welche Antragsteller persönlich zur Präsentation des Projektes in der Sitzung einzuladen sind. Projekte, die nicht mehr als ein minimales Risiko beinhalten oder solche, die nicht kontroversiell erscheinen, müssen nicht persönlich vorgestellt werden.

zum SeitenanfangCheckliste Statistik

Mit Dezember 2008 werden alle klinischen Prüfungen anhand einer "Checkliste Statistik" (pdf) beurteilt. Die geprüften Inhalte sind bei den einzelnen Punkten der Liste angegeben.

zum SeitenanfangSitzung

Die Sitzung ist nicht öffentlich. Die Entscheidungsfindung geschieht in Abwesenheit des Antragstellers. Befangene Kommissionsmitglieder stimmen nicht mit. Dem Antragsteller wird – sofern anwesend – sofort das Ergebnis der Beratungen mitgeteilt. Sollten in der Sitzung Änderungen des Protokolls (der Statistik), der Patienteninformation, etc. für notwendig gefunden werden, werden die Antragsteller aufgefordert, diese so schnell wie möglich (am besten per eMail) vorzulegen. Die Unterlagen sind in einer Korrekturversion und in einer bereinigten Version vorzulegen.
Erfolgt keine Reaktion innerhalb eines Zeitraumes von drei Sitzungsperioden, gilt das Projekt als zurückgezogen.

zum SeitenanfangAmendments, SUSARs, sonstige Mitteilungen

Meldungen über Änderungen des Prüfplans, Nachmeldung weiterer Prüfzentren, Zwischenfälle, SUSARs, etc. werden jederzeit (ohne Einreichfrist) mit dem Meldungsformular entgegengenommen und vom Vorsitzenden bzw. Stellvertretenden Vorsitzenden direkt behandelt.
Das Meldungsformular ist das Anschreiben an die Ethik-Kommission. Dahinter folgen sämtliche zu ändernde Dokumente (Protokoll, Patienteninformation, etc.) in einfacher Ausführung. Diese Unterlagen sollen unter Angabe der EK-Nr. per Post gesendet werden.

Beachten Sie bitte die Richtlinien für SUSAR-Meldungen (pdf).

Achtung: Jeder SUSAR-Meldung ist eine Kopie des ausgefüllten SUSAR-Formblattes des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen beizulegen!


Die Meldung schwerwiegender unerwünschten Ereignisse "SAE" (unter Beachtung der Richtlinien für SAE-Meldungen) ist nur mehr für Arzneimittelstudien, die nach dem "alten" AMG - also vor dem 1.5.2004 - begonnen wurden, erforderlich!

Das Berichtsformular ist für die nach ICH-GCP erforderlichen jährlichen Zwischenberichte (inkl. Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Votums) sowie für den Abschlussbericht und für die Meldung der Beendigung einer Studie vorgesehen.

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