Gerichtsmedizin Wien - 200 Jahre nach der Gründung
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Die Gerichtliche Medizin ist ein wichtiges selbstständiges universitäres Fach, in welchem in der kurativen Medizin und in anderen naturwissenschaftlichen Fächern kaum beachtete Fragestellungen wissenschaftlich systematisch bearbeitet werden.

Eduard von Hofmann, der hervorragende österreichische Vertreter des Faches der gerichtlichen Medizin, hinterließ bei seinem Tod im Jahr 1897 der Wiener medizinischen Fakultät ein wissenschaftliches Erbe von größter Bedeutung. Das Wiener Institut war damals weltberühmt und galt als das Mekka der gerichtlichen Medizin.

Die Aufgabe des traditionellen Faches Gerichtliche Medizin besteht heute darin, eine Einheit in der Basisausbildung Studierender darzustellen, welche praxisbezogen und in höchster Qualität gelehrt und von den Studierenden auch gründlich erlernt werden soll. Nur auf diese Weise kann eine fundierte Basis ärztlicher und juristischer Berufstätigkeit geschaffen werden.

Anschrift
Department für Gerichtliche Medizin
Medizinische Universität Wien
Sensengasse 2
A-1090 Wien

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