200 Jahre Wiener Lehrkanzel für Gerichtliche Medizin
Das
Institut für gerichtliche Medizin Wien (GMW) zählt
zu den ältesten Gerichtsmedizinischen Instituten weltweit. Das
Fach ist aus der sogenannten
"Staatsarzneykunde" des
ehemaligen Direktors des Allgemeinen Krankenhauses Wien, Johann Peter
Frank, hervorgegangen. Der deutsche Kaiser Franz II (1792-1806)
zugleich Kaiser Franz I von Österreich (1804-1835) schuf am 21.
Juli 1804 eine eigene Lehrkanzel für Staatsarzneykunde, die mit
allerhöchster Entschließung vom
24. Februar 1805 als Lehrkanzel für gerichtliche Medizin an
den Vorstand Dr. Ferdinand Eberhard Vietz übergeben wurde. Vietz
erhielt den Auftrag, sowohl medizinische als auch juristische
Vorlesungen zu halten und somit wurde die neu gegründete
Lehrkanzel Prüfungsfach an der Medizinisches und der juridischen
Fakultät.
Bereits
im Jahr
1532 findet
man in der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" (Constitutio
Criminalis Carolina)
Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärzten bei der
Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung.
1768 wurde
die Theresiana (Constitutio Criminalis Theresiana) für alle
österreichischen Erblande geschaffen. Die
Totenbeschau wurde
am 30. März
1770 eingeführt.
Die Totenbeschauer mussten von der medizinischen Fakultät
geprüft sein.
Nach
der Errichtung des
Allgemeinen Krankenhauses (AKH) in
Wien Alsergrund im Jahr
1784 waren
die behördlichen Leichenöffnungen den beiden jüngsten
Wundärzten des Spitals übertragen worden. Gemeinsam mit dem
Stadtwundarzt bildeten sie eine Kommission, wobei der Stadtwundarzt die
eigentliche Sektion durchführte. 1808 wurde die Verordnung
erlassen, dass der
Professor der gerichtlichen Arzneykunde die
Oberleitung der Obduktionen übernehmen sollte und bei denen auch
Schüler beiwohnen durften. Ab 1812 wurden alle gerichtlichen
Obduktionen aus der Stadt und den Vorstädten in das AKH gebracht.
Der
zweiten Vorstand der Lehrkanzel
Josef Bernt errichtete
eine praktische medizinisch-gerichtliche Unterrichtsanstalt mit
Sezierraum und Amphitheater zur Eröffnung der Spitalsleichen.
Mit
der Errichtung des Amphitheaters war der Grundstein zum Wiener Institut
für Gerichtliche Medizin gelegt.
1815 wurde
Bernt als
Beschaumeister vom Magistrat vereidigt und wurde im heutigen Sinne
Sachverständiger. Bernt blieb bis 1842 im Amt, seine Nachfolger
waren
Jakob Kolletschka (1843-1847)
und
Johann Dlauhy,
der 1875 in den Ruhestand trat.
Dlauhy
übersiedelte gemeinsam mit
Carl Freiherr von Rokitansky 1862
in das neu errichtete einstöckige Leichenhofgebäude, im
Volksmund "Indagandishof" genannt. Im Nordflügen des 1. Stockes
befanden sich die Arbeitsräume mit einem chemischen Laboratorium
sowie ein Museum, im Erdgeschoss der gerichtliche Sektionsraum, die
gerichtliche Beisetzungskammer und ein Kommissionszimmer.
Sein
Nachfolger war
Eduard Ritter von Hofmann,
der die Lehrkanzel von 1875 bis zu seinem Tod im Jahre 1897 inne hatte.
Gleichzeitig erfolgte eine
Trennung von gerichtlicher Medizin und Hygiene.
Hofmann integrierte die gerichtlichen und sanitätspolizeilichen
Leichenöffnungen in den gerichtsmedizinischen Bereich.
Während seiner Amtszeit gab es eine bauliche Erweiterung des
Gerichtsmedizinisches Institutes, indem dem Pathologischen Institut
1883 ein 2.Stock aufgesetzt und ein Hörsaalanbau geschaffen wurde.
Die Arbeitsräume wurden in den Südflügel des 1. Stockes,
das Museum in den 2. Stock verlegt. In der südlichen Hälfte
waren der Hörsaal, der Sektionsraum für Gerichtsmediziner und
das Laboratorium untergebracht. Hofmann schrieb das bedeutendste
Lehrbuch für Gerichtliche Medizin,
das 1878 erstmals erschien. Es blieb bis heute (11. Auflage von Albin
Haberda, 1927) ein Standardwerk und wurde ins Französische,
Italienische, Spanische und Russische übersetzt.
In
Hofmanns Amtszeit fiel der
Tod des Kronprinzen Rudolf am
30. Jänner 1889 und die Untersuchung des
Ringtheaterbrands am
8. Dezember 1881, dem über 400 Menschen zum Opfer fielen. Aufgrund
der tragischen Ereignisse am 8. Dezember 1881 wurde die
Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft gegründet.
Das Unglück erbrachte wichtige Erkenntnisse für die
gerichtliche Medizin: bei Verbrennungen können
Rauchgasvergiftungen zum
Tod führen. Außerdem wurde der Nachweis erbracht, dass
Kohlenmonoxid (CO) einen sicherer Beweis dafür ist, dass jemand
lebendig verbrannt ist. Bei der Untersuchung der Leichen wurden bereits
moderne Methoden der Agnoszierung, wie beispielsweise die
Ermittlung des Zahnstatus,
verwendet.
Nach
dem Tod Hofmanns erhielt der pathologischer Anatom
Alexander Kolisko die
Lehrkanzel. Er widmete sich vorwiegend der Pathologie des
plötzlichen Todes und überließ die kriminalistische
Seite des Faches, die Tätigkeit bei Gericht und die Vorlesung
für Juristen seinem ersten Assistenten
Albin Haberda.
Als 1916 die Lehrkanzel für pathologische Anatomie frei wurde,
kehrte Kolisko dorthin zurück und Haberda wurde primo et unico
loco auf die Lehrkanzel für Gerichtliche Medizin berufen.
Nach
dem 1. Weltkrieg wurde 1922 mit dem Freiwerden des nördlich
angrenzenden Militärpathologischen Institutes des Garnisonsspitals
die bauliche Erweiterung des Instituts möglich. Seitdem befindet
sich das Institut in der Sensengasse 2.
Nach
Haberda supplierte vorerst
Anton Werkgartner,
als Nachfolger wurde
Fritz Reuter berufen,
der 1938 seines Amtes aus politischen Gründen enthoben wurde und
erst 1945 wieder rehabilitiert an die Universität
zurückkehren konnte. Reuter richtete ein institutseigenes
Chemielaboratorium ein. Reuters Nachfolger war 1946 sein ehemaliger
erster Assistent
Walter Schwarzacher,
der das Heidelberger Institut geschaffen hat. Er verstarb 1958 an einer
Lungenembolie.
Als
Schwarzachers Nachfolge folgte der berühmte Gerichtsmediziner
Leopold Breitenecker von
1958 bis 1973. Unter Breitenecker erfolgte eine Generalsanierung des
alten Gebäudebestandes, an den Seitentrakten wurde ein weiteres
Stockwerk aufgesetzt, durch den Zubau wurde ein modernes
Laboratoriumsgelände geschaffen. Er richtete zwei neue Abteilungen
ein: die Serologie und die Anthropologie. Ferner gab er dem
Gerichtsmedizinischen Museum
eine endgültige Heimstätte im denkmalgeschützten
Zentraltrakt des Hauptgebäudes.
Die
Entstehung des
Museums geht
auf J. P. Frank zurück. 1796 erschien auf Franks Bestreben eine
Verordnung, gemäß welcher die Ärzte des AKH jedes
Präparat an das Pathologie-Anatomische Museum (im heutigen
Institut für Pathologie) abzuliefern hatten. 1875 übernahm
Hofmann sein Lehramt in Wien. Ihm gelang es, die gerichtsmedizinischen
Präparate aus dem Verband der Pathologischen Sammlung
herauszulösen und ein eigenständiges Museum zu schaffen. Seit
1922 befindet sich das Museum im Institutsgebäude der
Gerichtsmedizin in der Sensengasse 2.
Das
Museum beherbergt
mehr als 2000 Präparate,
die vorwiegend bei sanitätspolizeilichen und gerichtlichen
Leichenöffnungen gewonnen worden sind. Eine Sammlung von
Tatwerkzeugen,
von primitiven Waffen der früheren Jahrzehnte bis hin zu neuesten
Waffen, verschafft einen guten Überblick über die
Kriminalgeschichte der letzten hundert Jahre. Die meisten
Kriminalfälle sind durch Präparate vertreten, wie z.B. die
Feile, mit der
Kaiserin Elisabeth in
Genf am 10. September 1898 ermordet wurde.
Am
1. Juli 1973 folgte auf Breitenecker sein Schüler
Wilhelm Holczabek,
der die Lehrkanzel bis 1989 führte. Holczabek war über 3
Jahre Dekan der medizinischen Fakultät, 4 Jahre Rektor der
Universität Wien und Ehrensenator der Universität Wien.
Von
1989 - 2003 war
Georg Bauer provisorischer
Vorstand des Instituts. Er etablierte die Molekularbiologie am
Institut. 2004 folgte
Manfred Hochmeister als
neuer Institutsvorstand (Department für Gerichtliche Medizin der
Medizinischen Universität Wien). Von seinen Plänen für
die Zukunft des Institutes wurde umgesetzt die
Schaffung des akkreditierten DNA-Zentrallabors Wien,
der Neubau zur Erweiterung der GMW befindet sich derzeit in der
Planungsphase. 2005: Derzeit wird das institut bis auf Weiteres von
Hans Goldenberg (Vorstand
des Institutes für Medizinische Chemie) geleitet.