
Ausgangspunkt für die Verleihung des Berufstitels "Universitätsprofessor/in" sind die mit Beschluss des Ministerrates vom 7. November 2007 festgelegten Erfordernisse, spezifiziert durch die Richtlinien der Medizinische Universität Wien.
Die Richtlinien zielen darauf ab, allen UniversitätsdozentInnen, die der Medizinischen Universität Wien zugeordnet sind, trotz unterschiedlicher Aufgaben (an naturwissenschaftlich theoretischen oder experimentell medizinischen Instituten, oder als Leiter anderer Krankenanstalten etc.) möglichst gleich gute Chancen zur Erlangung des Titels "Universitätsprofessor/In" einzuräumen. Die Verleihung des Berufstitels soll sich nur auf hervorragende Vertreter ihres Berufes erstrecken, wobei allerdings kein Rechtsanspruch seitens des bm:wf besteht. Unabdingbar für die Titelverleihung sind jedenfalls nach der Habilitation erbrachte besondere Leistungen an eigenständiger Forschung, deren Ergebnisse in Originalarbeiten publiziert wurden, besondere Leistungen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis sowie wissenschaftliche Tätigkeiten, die aufgrund nationaler und internationaler wissenschaftlicher Anerkennung ausgeübt werden, erbracht und angerechnet werden können.
Hinweis:
Die Einreichung kann frühestens nach Vollendung des 45.Lebensjahres und fünf Jahre nach der Habilitation erfolgen.
Download: Richtlinien für die Verleihung des Titels einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor (.pdf)