
Die Besetzung von Professuren ist im Universitätsgesetz 2002 (Novelle 2009) in den §§ 98 und 99 geregelt. Um an der Medizinischen Universität Wien die größtmögliche Transparenz, Chancengleichheit und Standardisierung des Ablaufs zu gewährleisten, wurden vom Vizerektorat für Personalentwicklung verschiedene Maßnahmen gesetzt. Einerseits wurde eine Steuergruppe ins Leben gerufen, welche sich konzeptionell mit der Thematik auseinander setzt und in deren Rahmen ein Fact-Sheet sowie ein Kompetenzkatalog erarbeitet wurden. Andererseits bietet die Stabstelle Personalentwicklung Workshops zum Erkennen, Einschätzen und Bewerten von KandidatInnen-Kompetenzen an. Darüber hinaus steht ein externer Berater (Facilitator) im Rahmen der Hearings begleitend zur Verfügung.
An der MedUni Wien stehen unter anderem folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Aktuelle Ausschreibungen finden sich auf der Homepage der Personalabteilung.
Die beiden folgenden Abbildungen geben zum einen Einblick in die Motive für die Professionalisierung von Berufungsverfahren und stellen zum anderen den Ablauf von Berufungsverfahren dar.