Für Studierende und MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Wien wurde ein Behinderten-Referat für behinderte und chronisch kranke Menschen eingerichtet.In der Studienabteilung der Medizinischen Universität Wien steht die Behindertenbeauftragte allen Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.Aufgaben:Behindertenbeauftragte setzen sich für behindertengerechte Studienbedingungen ein und haben folgende Aufgaben: • Beratung und Information behinderter und chronisch kranker Studierender in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung und Studium stehen, wie beispielsweise finanzielle Förderungen, rechtliche Rahmenbedingungen usw. • Individuelle Unterstützung in der jeweiligen Studien- bzw. Arbeitsplatzsituation• arbeiten mit dem Lehrkörper, den Selbstverwaltungsgremien und anderen zuständigen Einrichtungen der Universität zusammen, um Lern-, Prüfungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Belange behinderter Studierender und MitarbeiterInnen berücksichtigen • sorgen für die Möglichkeit des regelmäßigen Erfahrungsaustausches innerhalb der Universität, z.B. in Form von Arbeitskreisen oder Interessensgemeinschaften • wirken bei Maßnahmen zur Integration an der Universität mit • arbeiten mit den für Baumaßnahmen zuständigen Abteilungen zusammen, sie sind initiativ bei der Einleitung baulicher Veränderungen tätig, um damit die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen sicher zu stellen • wirken bei der behindertenspezifischen Ausstattung der zentralen wissenschaftlichen Dienstleistungseinrichtungen mit Förderung:Studierende mit einer Behinderung von mindestens 50% haben Anspruch auf ein Behindertenstipendium in der Höhe von € 450,00 pro Semester.Voraussetzung dafür sind der Nachweis der Behinderung (Ausweis des Bundessozialamtes) und positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden Anträge sind an die Studien- und Prüfungsabteilung zu richten. Die Antragsfrist endet mit Ende der Nachfrist für die Zulassung (§ 61 Abs. 2 UG 2002) für das darauf folgende Semester.Das Antragsformular ist unter http://www.meduniwien.ac.at/files/1/277/bst.pdf zu finden.Kontakt: Elke WeissenbornStudien- und PrüfungsabteilungSpitalgasse 23, Bauteil 88e-mail: elke.weissenborn@meduniwien.ac.atTel.: 01/40160-21027Termine für Beratungen nach Vereinbarung