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Corporate Governance & Compliance

Die MedUni Wien hat für viele Bereiche Vorbildcharakter und steht als Leitinstitution des österreichischen Gesundheitswesens unter besonderer öffentlicher Beobachtung. Daher ist es der Medizinischen Universität Wien ganz besonders wichtig, auch beim Thema „Compliance“ und „Corporate Governance“ eine Vorreiterrolle zu übernehmen. 

Dazu gibt es die an der MedUni Wien geltenden Compliance-Richtlinien, zu deren Einhaltung sich ausnahmslos alle MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Wien vertraglich verpflichtet haben. Welche Richtlinien das sind und wie sie im Detail aussehen, haben wir hier zusammengefasst. 

Die bestehenden Antikorruptionsrichtlinien der MedUni Wien legen die Grundsätze von Trennung, Transparenz, Dokumentation und Angemessenheit fest, zeigen potenzielle Gefahren auf, formulieren empfohlene Vorgangsweisen und enthalten Dokumentationspflichten und Genehmigungsprozesse. Die Richtlinien definieren, wie bei Korruptionsverdacht vorzugehen ist und legen Meldepflichten und Zuständigkeiten fest. Ihre Einhaltung wird von der internen Revision geprüft. Für nicht-konformes Verhalten sind dienstrechtliche Sanktionen vorgesehen. 

Die Richtlinien im Detail (PDF, 198KB)
Richtlinien zur Vermeidung von Strafbarkeit bei Geschenkannahme ("Antikorruptionsrichtlinien") 22.10.2008

Die MedUni Wien anerkennt den Artikel 9 des Pharmig-Verhaltenscodex.

An der MedUni Wien sind außerdem Geschäftsbeziehungen bzw. der Abschluss von Rechtsgeschäften von MitarbeiterInnen mit Kunden oder Lieferanten, an denen MitarbeiterInnen der MedUni Wien beteiligt sind oder bei denen ein sonstiges Naheverhältnis zwischen den Akteuren besteht, untersagt.

Die Ethikkommission der MedUni Wien verpflichtet PrüfärztInnen und Gutachter dazu, im Zusammenhang mit der Einreichung von Anträgen auf Begutachtung von Forschungsprojekten, derartige mögliche Interessenskonflikte bekanntzugeben. 

Darüberhinaus verpflichten die „Good Scientific Practice“-Grundlinien als Bestandteil der Satzung zur Begutachtung der geltenden Bestimmungen, sehen Konsequenzen für wissenschaftliches Fehlverhalten vor und regeln die Punkte „Zusammenarbeit mit der Industrie“ und „Interessenskonflikte“.

Ergänzend regelt die Affiliation Policy die korrekte und konsistente Affiliation bei wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsleistungen. Mit der Veröffentlichung gibt ein/e AutorIn ein wissenschaftliches Ergebnis bekannt, identifiziert sich damit und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts der Veröffentlichung. Die Sichtbarmachung von Forschungsergebnissen im Rahmen von Publikationen ist ein wichtiger Modus zur Dokumentation von individuellen und institutionellen Forschungsleistungen.

Medizinische Universität Wien - Affiliation-Policy (DE) (PDF, 174KB)
Aktualisierte Richtlinien zur standardisierten Angabe bei Publikationen und Forschungsleistungen 01.08.2022
Medical University of Vienna - Affiliation-Policy (EN) (PDF, 166KB)
Updated guidelines for standardised disclosure in publications and research achievements 01.08.2022

Regeln, Verhaltensweisen und Standards zur Annahme und Gründung von Stiftungsprofessuren und für Fundraising-Aktivitäten an der MedUni Wien.

Es besteht eine generelle Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen. Nebenbeschäftigungen dürfen dienstliche Verpflichtungen sowie Interessen der Universität nicht gefährden. Die „Rahmenbedingungen für Nebenbeschäftigungen in Privatordinationen und Privatkrankenanstalten“ konkretisieren, welche (ärztlichen) Nebenbeschäftigungen mit der Tätigkeit an der Medizinischen Universität Wien unvereinbar sind und geben klare Rahmenbedingungen vor. Diese Regelungen sind Bestandteil jedes Arbeitsvertrags. Nichtbeachtung kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. 

Die Richtlinien im Detail (PDF, 2MB)
Rahmenbedingungen für Nebenbeschäftigungen in Privatordinationen und Privatkrankenanstalten 12.05.2006

Die Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (BVergG 2018). Vor diesem Hintergrund unterliegen alle Beschaffungsvorgänge der MedUni Wien diesem Gesetz; daher sind für Beschaffungen an der MedUni Wien grundsätzlich Vergabeverfahren entsprechend den Vorgaben des BVergG 2018 durchzuführen.

Für Fragen in Zusammenhang mit vergaberechtlich relevanten Beschaffungsvorgängen, sowie insbesondere auch für die Abwicklung von Vergabeverfahren, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des GSI (Team Administration & Beschaffung) gerne zur Verfügung.
 

Geschäftsbeziehungen mit Naheverhältnis

Erfindungen, die MitarbeiterInnen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses zur MedUni Wien generieren, sind gemäß § 106 Universitätsgesetz 2002 (UG) dem Rektorat (an die Abteilung Technologietransfer) zu melden.

Die MedUni Wien bekennt sich gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten in Innsbruck und Graz sowie den Universitäten in Graz, Salzburg, Innsbruck (Leopold-Franzens-Universität), dem FWF Wissenschaftsfonds, dem IST Austria und dem Joanneum Research Graz sowie der Universität für Bodenkultur in Wien und der Veterinämedizinischen Universität in Wien zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre.

Weitere im Zusammenhang mit Corporate Governance & Compliance stehende und verbindlich zu beachtende Richtlinien an der MedUni Wien: