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Inhaltsbereich

Aufgaben der Gerichtsmedizin

Untersuchung und Begutachtung von

  • Todesfällen, insbesondere zur Frage von Fremdverschulden
  • Körperverletzungen bei Lebenden
  • medizinischen Behandlungsfehlern
  • Vergiftungen, insbesondere der Wirkung von Alkohol, Suchtmitteln und Medikamenten
  • Verwandtschaftsverhältnissen
  • biologischen Spuren (DNA) und 
  • Bearbeitung medizinisch-juristischer Fragen

Gerichtsmedizin ist die medizinisch-forensische Wissenschaft im Dienste der Menschen und Wahrheit. Die GerichtsmedizinerInnen sind die Anwälte der Opfer, der lebenden wie der toten. 

Von entscheidender Bedeutung ist die Tätigkeit als allgemein beeideter und zertifizierter Sachverständiger vor Gericht mit mündlicher Darstellung und verständlicher Erläuterung der Untersuchungsergebnisse.

 

 

 
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