
• Die Untersuchungen werden nur mit schriftlichem Einverständnis des Patienten,
nach vorhergehender Information durch den behandelnden Arzt, durchgeführt.
Bitte verwenden Sie unsere Einverständniserklärung.
• Bei manchen genetischen Erkrankungen ersuchen wir um Übermittlung
eines ausgefüllten klinischen Fragebogens.
• Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird ein Überweisungsschein
eines niedergelassenen Facharztes benötigt.
• Das jeweils benötigte Probenmaterial, sowie die zuständige Ansprechperson
wird bei den einzelnen Erkrankungen genannt.