
Der Lehrgang soll genderspezifische Grundlagen vermitteln, die in der Gesundheitsversorgung, des ärztlich-klinischen Bereichs, der Forschung, der Aus- und Weiterbildung und in der Gesundheitspolitik benötigen werden, um auf individuelle, geschlechtsspezifische Bedürfnisse von Frauen und Männern im Gesundheitsbereich besser eingehen zu können.
Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:
- Vermittlung psychosozialen Grundlagenwissens in den einzelnen Fachbereichen
- Vermittlung von praktischen (Skills) gendersensiblen Kompetenzen und Haltungen (Attitudes), um die AbsolventInnen in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern zu befähigen evidenzbasiert geschlechtssensibel zu handeln
- Vermittlung von Fähigkeiten wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen zu geschlechtsspezifischer Medizin zu evaluieren und praktisch anzuwenden
- Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen der verschiedenen Lehrgebiete und deren Reflexion und Anwendung bei der Lösung von komplexen PatientInnenproblemen in der Arbeitsumgebung
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend. Es sind in jedem Fall mindestens 85 % eines Moduls zu absolvieren.
Für den Fall, dass die Zahl der versäumten Stunden das zulässige Ausmaß pro Modul überschreitet, entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden, ob zur Verteidigung der Masterthesis angetreten werden darf oder ob das Modul (die Lehrveranstaltung) wiederholt werden muss.
Begründete Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Todesfall) bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter können innerhalb eines bestimmten Rahmens (Richtwert: 15 % der gesamten Lehrveranstaltungsdauer) toleriert werden. Entsprechende Nachweise für die Fehlzeiten sind beizubringen. Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter erlaubt, sollen auch Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistungen angeboten werden, die von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung bestimmt werden.