ZulassungsvoraussetzungenVorraussetzung für die Teilnahme am Universitätslehrgang sind:
Der Nachweis der genannten Voraussetzungen wird von allen Teilnehmern verlangt. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt durch das Rektorat der Medizinischen Universität im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Die Zulassung zum Lehrgang als außerordentliche Studierende erfolgt durch das Rektorat der MUW.
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