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Pro Quartal bekommt man von der Versicherung mindesten vier
Zahnscheine;
Die Dauer eines jeden Quartals beläuft sich auf drei
Monate;
Bei Nichterbringen eines Scheines (innerhalb des Quartals)
muß mit einem, von der Verwaltung zugeschickten Zahlungsbeleg
gerechnet werden;
Zeitbestätigungen werden jeweils nach der abgeschlossenen
Behandlung ausgeschrieben;
Terminliche Vereinbarungen bitten wir an der Leitstelle bekanntzugeben.
Um Verzögerung zu vermeiden ist es vorteilhaft, die Ambulanzkarte
immer bei sich zu tragen.
Aufgrund von Notfällen bzw. zahlreicher Patienten kann
es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten
daher um Verständnis.
Für weitere Fragen sind wir gerne zwischen 13:00
-15:00 Uhr unter 01/40400 DW 4269 erreichbar.
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