Für die meisten diagnostischen nuklearmedizinischen Untersuchungen sind keine Pflegevorsorgen notwendig außer jenen, die durch den klinischen Zustand des Patienten gegeben sind. Das gilt nicht für die Therapie mit Radionukliden, für die spezielle Maßnahmen getroffen werden müssen. Alle nötigen Maßnahmen für den Umgang mit Patienten, die einer Radionuklidtherapie unterzogen werden, sollten im Voraus besprochen werden. Alle Patienten, die eine therapeutische Dosis eines Radiopharmakons erhalten, werden seitens der Univ. Klinik für Nuklearmedizin rechtzeitg über das richtige Verhalten informiert (Informationsbroschüre).
Nach bestimmten Untersuchungen kann der Urin oder das Erbrochene eines Patienten leicht radioaktiv sein. Das bedeutet aber keine radioaktive Belastung des Pflegepersonals, vorausgesetzt, diese Körpersubstanzen werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Sie müssen wie infektiöses Material (Biohazard) behandelt werden: tragen von Handschuhen und korrekte Entsorgung. Das Entleeren von Leibschüsseln und Nierenbecken in Entsorgungskanäle ist möglich. Urin aus Kathetersäcken sollte über die Toilette entsorgt werden. Kontaminiertes, d.h. durch Radioaktivität verunreinigtes Bettzeug sollte alsbaldig zur Reinigung gebracht werden. Es empfiehlt sich, am Tag der nuklearmedizinischen Untersuchung keine 24h-Urinsammlung zu beginnen. Ist dies unvermeidbar, stellt die Nuklearmedizin einen "RADIOAKTIV"-Sticker zur Verfügung, um diesen Harn zu kennzeichnen. Diese Information ist ggf. für das Laborpersonal von Interesse, da die Radioaktivität des Harns den Messvorgang bestimmter Analysen stören kann.
Jeder Rückstand von Urin, Erbrochenem oder jeder anderen Körperflüssigkeit sollte gewissenhaft von der Haut gewaschen bzw. von Böden etc. entfernt werden, wie es für infektiöses Material üblich ist. Jede Verunreinigung ist ehestens zu beheben, um eine weitere Verbreitung im Raum zu verhindern. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Pflege des Patienten in jedem Fall vorrangig ist. Sollte ein Mitglied des Pflegepersonals Sorge über die ausreichende Dekontamination einer erfolgten Verunreinigung haben, ist die Klinik für Nuklearmedizin zu kontaktieren.
Zusätzlich zur Untersuchungsanforderung sollen dem zu zugewiesenen Patienten vorhandene Aufnahmen und ihre Krankengeschichte, aus der die gegenwärtige Medikamenteneinnahme ersichtlich wird, mitgegeben werden.
Ist eine Medikamenteneinnahme während des Aufenthalts in der Nuklearmedizin notwendig, müssen klare Informationen zum Medikament und dessen Dosierung mitgeliefert werden. Patienten, die mit Krankentransporten aus anderen Krankenhäusern oder Pflegeheimen kommen, müssen eine bestimmte Wartezeit bis zu ihrem Rücktransport in Kauf nehmen.
Schwestern sollten die Klinik für Nuklearmedizin über eventuelle Bedürfnisse eines Patienten informieren, z. B. im Falle eines vorliegenden Diabetes oder Dekubitus. Obwohl jede Anstrengung unternommen wird, um die Untersuchung möglichst zeitökonomisch durchzuführen, kann der Patient doch für einen längeren Zeitraum von seiner Station abwesend sein. Besucher können den Patienten begleiten, obwohl sie sich dadurch einer geringfügigen Strahlenbelastung aussetzen.
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