Bei selbstorganisierten ausländischen Famulaturaufenthalten besteht keine Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von Seiten der Medizinischen Universität Wien. Die Anerkennung der ausländischen Famulatur als Pflichtfamulatur an der Medizinischen Universität Wien ist ausschließlich bei Absolvierung an einem Universitätsklinikum oder an einem Lehrkrankenhaus möglich.
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