Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen ist ab 2007 im Rahmen des ERASMUS-Programms neben der Dozentenmobilität für Gastdozenturen an Partnerhochschulen auch für wissenschaftliches und administratives Universitätspersonal die Möglichkeit gegeben, zum Zwecke der Fortbildung an eine der Partneruniversitäten zu gehen.
Förderfähig ist auch der Auslandsaufenthalt von Hochschulpersonal zu folgenden Zwecken:
Das Programm bietet als Leistung: einen Mobilitätszuschuss bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz für Reisekosten und Aufenthaltskosten.
Die tatsächliche Höhe dieses Mobilitätszuschusses durch die EU ergibt sich aus der Bedeckbarkeit durch das jährlichen EU-Budget und der konkreten Antragslage.
Die Dauer der im Rahmen der Personalmobilität durch ERASMUS geförderten Auslandsaufenthalte ist vorgegeben durch:
Die Förderung kann nicht für Kongressaufenthalte in Anspruch genommen werden!
Der Beitrag, den die EU der Medizinischen Universität Wien für Personalmobilität im Rahmen von ERASMUS zur Verfügung stellt, wird durch zusätzliche Mittel aus dem Globalbudget der MedUni Wien erhöht. Die Förderung der MedUni Wien umfasst folgende Leistungen:
Einreichfristen:
jeweils 01.05. für Aufenthalte im laufenden Studienjahr bis 30.09.
InteressentInnen, die eine konkrete Fortbildungsmaßnahme im europäischen Ausland planen, werden gebeten, sich zwecks Beratung und Antragstellung an das Büro für Internationale Mobilitätsprogramme zu wenden.