Studierende der Medizinischen Universität Wien haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Mobilitätsprogrammes einen mindestens 3-monatigen und höchstens 12-monatigen Studienaufenthalt an einer der Partneruniversitäten zu absolvieren und erhalten für die Dauer des Erasmus-Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss. Studierende, die für einen ERASMUS-Studienaufenthalt nominiert wurden, sind für die Dauer des Auslandsaufenthaltes von der Entrichtung von Studienbeiträge sowohl an der Heimatuniversität als auch an der Gastuniversität befreit.
Die Medizinische Universität Wien hat mit vielen europäischen Partnerinstitutionen bilaterale Vereinbarungen im Rahmen von ERASMUS abgeschlossen.
11. - 22 Jul. 2011 | ONLINE-Voranmeldung für das Sommersemester 2012 bis Freitag, den 22.07.2011 um 12.00 Uhr Mittag (Liste der RESTPLÄTZE unter DOWNLOADS) |
28. Jul. 2011 | Ausschreibung des Sprachtests für die Restplätze im Sommersemester 2012 |
07.09. 2011 | Sprachtest für die KandidatInnen des Sommersemesters 2012 10-12 Uhr, Seminarraum des ITSC, Spitalgasse 23, Erdgeschoss |
12. Okt. 2011 | INFORMATIONSABEND ZUR MOBILITÄT 2012/13 [ERASMUS/KOOPERATIONEN/FREE MOVER] im Jugendstilhörsaal im Rektoratsgebäude, Spitalgasse 23, 1090 Wien, Ebene 2, 18.00 Uhr |
13. - 31. Okt. 2011 | MedCampus-ONLINE-ANMELDUNG für ERASMUS und für KOOPERATIONEN für das Studienjahr 2012/13 bis Montag, den 31.10.2011 |
04. Nov. 2011 | AUSSCHREIBUNG DES SPRACHTESTS für das Studienjahr 2013/13 für InteressentInnen für ERASMUS + KOOPERATIONEN |
08. Nov. 2011 | SPRACHTEST [ERASMUS + KOOPERATIONEN] für das Studienjahr 2012/13 - 14-17 Uhr - AKH-Hörsaalzentrum HS1+2 |
16. Dez. 2011 | Verlautbarung der ZUTEILUNG der BewerberInnen [ERASMUS + KOOPERATIONEN] auf die Plätze für das Studienjahr 2012/13 unter Downloads |
09. - 27. Jän. 2012 | PERSÖNLICHE ANMELDUNG der BeweberInnen [ERASMUS + KOOPERATIONEN] für das Studienjahr 2012/13 ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung! |
März 2012 | HEARING der KandidatInnen für das Studienjahr 2012/13, Zeitplan wird unter Downloads veröffentlicht! |
Allgemeine Voraussetzungen für Studierende aller Studienrichtungen (N201, N202, N203)
Spezielle Voraussetzungen für Studierende nach N201
Auslandsaufenthalte im Rahmen des ERASMUS-Programmes sind für Studierende des Doktoratsstudiums Medizin grundsätzlich im 2. und 3. Studienabschnitt möglich. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten:
Äquivalenzliste N201 alte Studienordnung / N202 neue Studienordnung
(Download *.pdf)
Studierende nach N203
Für Studierende nach N203 besteht leider bis auf Widerruf keine Möglichkeit am ERASMUS-Programm teilzunehmen, da es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund massiver Kapazitätsprobleme nicht möglich ist, ERASMUS Studierenden aufzunehmen und somit keine bilateralen Verträge mit potentiellen Partneruniversitäten eingegangen werden können.
ERASMUS-Studierende erhalten volle Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen für ihr Studium an der Medizinischen Universität Wien, sofern die ausländischen Studienleistungen von Inhalt und Umfang her den entsprechenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Medizinischen Universität Wien äquivalent sind:
Die Garantie auf Anerkennung wird vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im Vorausanerkennungsbescheid festgelegt. Die Anerkennung und Vergleichbarkeit von Studienleistungen orientiert sich in erster Linie am ECTS-System (European Credit Transfer and Accumulation System), dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.
ECTS dient der europaweiten Vergleichbarkeit und somit der akademischen Anerkennung von Studienleistungen, die im Zuge eines Auslandsstudienaufenthalts erbracht wurden.
ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-Credits) spiegeln den gesamten quantitativen Arbeitsaufwand (workload) einer Lehrveranstaltung (Vorlesung, Praktikum, Block) oder Prüfung wider. Der Arbeitsaufwand setzt sich aus Unterrichtszeit, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Bibliotheksrecherchen etc. zusammen. Für ein Studienjahr werden 60 ECTS-Credits angesetzt.
Die Mehrzahl der ERASMUS-Partnerinstitutionen der Medizinischen Universität Wien haben das ECTS-System in ihrem Bereich bereits eingeführt.
Weitere Informationen:
» ECTS-Website der Nationalagentur Österreich
» ECTS-Website der Europäischen Union
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss ist kein Vollstipendium, sondern dient der Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland, daher sind die Zuschüsse nach Gastländern gestaffelt.
Studierende, die für einen ERASMUS-Studienaufenthalt nominiert wurden, sind für die Dauer des Auslandsaufenthaltes von der Entrichtung von Studienbeiträge sowohl an der Heimatuniversität als auch an der Gastuniversität befreit.
Für Studierende mit Behinderungen können zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Da die Schweiz am ERASMUS-Programm nicht teilnahmeberechtigt ist, können Auslandsaufenthalte an Universitäten in der Schweiz im Rahmen von ERASMUS nicht mit EU-Mitteln gefördert werden. Es ist jedoch auf Basis bilateraler Vereinbarungen ein Austausch zu ERASMUS-Bedingungen mit nationaler Förderung möglich, zusätzlich gewähren die Schweizer Gastinstitutionen einen monatlichen Zuschuss.
Erasmus Online-Abwicklung mit dem OeAD
Ab dem Studienjahr 2004/2005 sind alle Verwaltungsschritte rund um einen Erasmus-Studienaufenthalt elektronisch, tagaktuell und sicher im Internet durchführbar.
Von der Nominierung über die Stipendienzuerkennung und Vertragsunterzeichnung bis zur elektronischen Bearbeitung der Studierendenberichte läuft die gesamte Kommunikation über den Datenhighway ab. Das System bietet alle Elemente einer vollständigen und modernen E-Government-Anwendung: Elektronische Zustellung, Download von Formularen und Dokumenten, digitale Verschlüsselung und Vertragsunterzeichnung, Auszahlung der Erasmus-Zuschüsse mittels Telebanking, und die vollständige Einbindung aller Back-Office Funktionalität
StudienbeihilfenbezieherInnen
Die Studienbeihilfe (nicht zu verwechseln mit der Familienbeihilfe) kann während des ERASMUS-Aufenthaltes weiterbezogen werden. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes muß bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragt werden. Zusätzlich zur Beihilfe für ein Auslandsstudium gewährt die Studienbeihilfenbehörde einen Reisekostenzuschuß sowie ein Sprachstipendium.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten/Stipendien
Vorarlberg-Stipendium zur Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland:
» Vorarlberg
Sonderförderung des Landes Oberösterreich:
» http://www.ooe.gv.at/foerderung/Bildung/index.htm?KIP.htm
TOP-Stipendien der NÖ-Landesakademie:
» http://www.topstipendien.noe-lak.at/fs_vw.html
Auslandsstipendium des Landes Salzburg:
» http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm
Stipendien für Auslandsaufenthalte von Studierenden:
» http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/stipendien_auslandsaufenthalte_studenten.shtml
Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark:
» http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10001178/9654/
Weitere Informationen:
» ÖAD-Stipendiendatenbank
Ausreichende Kenntnisse der Landessprache stellen eine der Bewerbungsvoraussetzungen dar und werden im Rahmen eines Sprachtests vor der endgültigen Nominierung überprüft.
Der Besuch vorbereitender Sprachkurse vor Antritt des Auslandsaufenthaltes wird dringend empfohlen!
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, vor Beginn des Auslandsstudiums einen mindestens 2-wöchigen vorbereitenden Sprachkurs an der Gastuniversität oder an einer privaten Sprachschule des Gastlandes zu absolvieren. Für diesen Zeitraum wird eine zusätzliche Stipendien-Monatsrate gewährt, die Kursgebühren werden aber nicht durch das ERASMUS-Mobilitätsstipendium abgedeckt, sondern sind von der/dem Studierenden selbst zu tragen !
In einigen Ländern besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen vorbereitenden Intensivsprachkursen, sogenannten Erasmus Intensive Language Courses (EILC):
Weitere Informationen:
» ERASMUS-Intensivsprachkurse der Europäischen Union
MedUni Wien-Zuschuss für vorbereitende Sprachkurse
Vorbereitende Sprachkurse für Outgoings (entweder in Österreich oder im Zielland) werden von der MedUni Wien bis zu einer Höhe von 75% (max 400 €) gefördert.