Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten ist Folgendes zu beachten:
Die Medizinische Universität Wien begrüßt die Mobilität von Studierenden. Neben dem Erasmus-Programm besteht dabei auch die Möglichkeit, als „Freemover“ selbst organisiert einen Auslandsaufenthalt im 3.Studienabschnitt zu absolvieren. Um Studienverzögerungen möglichst zu vermeiden, ist eine weit reichende Koordination des Studienablaufes an der MedUni Wien mit dem geplanten Auslandsaufenthalt notwendig. Die zuständigen Stellen versuchen dabei die Studierenden zu unterstützen – Voraussetzung ist allerdings die Beachtung der nachstehenden Rahmenbedingungen, sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Studien- und Prüfungsabteilung.
Zu beachtende gesetzlichen Rahmenbedingungen:
Das Anmeldungsprocedere:
Für die Kleingruppeneinteilung bedeutet dies, dass Sie zentral seitens der Universität ihrem Auslandsprogramm entsprechend in die Kleingruppen für die in Wien zu absolvierenden Tertiale gebucht werden. Diese Buchung sehen Sie online im System MedCampus.
Wir müssen Sie jedoch darauf hinweisen, und ersuchen diesbezüglich um Verständnis, dass es Ihnen nicht gestattet ist, die Kleingruppe zu wechseln (sich eigenmächtig umzubuchen) und Handlungen dieser Art zu einem Verlust des Kleingruppenplatzes führen.
Über den Abschluss der Kleingruppenzuteilung werden Sie zeitgerecht vor Beginn des Semesters informiert.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, einen Zeitverlust beim Abschluss des Studiums für die Outgoing-Studierenden weitgehend zu vermeiden.
Kleingruppenzüge
Download *.pdf
Die Anerkennung der an der auswärtigen Universität abgeleisteten Elemente ist nur unter Vorlage eines für diese Bereiche komplett ausgefüllten Logbuchs bei Einreichung im Büro für Internationale Beziehungen möglich. Es können nur an Universitätsspitälern oder Lehrkrankenhäusern abgeleistete Tertiale akzeptiert werden. Dabei muss das Programm integrierter und organisatorischer Bestandteil eines Medizincurriculums sein (Famulaturen werden nicht angerechnet).
Eine entsprechend transparente Kommunikation über den selbstorganisierten Auslandsaufenthalt ist aufgrund vieler Faktoren (Logbuch, Tertialüberprüfung, Anerkennung) zwingend notwendig.
Nur unter Einhaltung dieser Richtlinien kann eine Unterstützung bei der Absolvierung der Tertiale von Seiten der Medizinischen Universität Wien angeboten werden.
Freemover im 72 Wochen Praktikum
Die medizinische Universität Wien begrüßt die Mobilität von Studierenden der Zahnmedizin.
Es besteht die Möglichkeit, als "Freemover" selbst organisiert einen Auslandsaufenthalt, vorzugsweise im EU-Raum, im 3. Studienabschnitt zu absolvieren. Um Studienverzögerungen möglichst zu vermeiden, ist eine weit reichende Koordination des Studienablaufes an der MedUni Wien mit dem geplanten Auslandsaufenthalt notwendig. Die zuständigen Stellen versuchen dabei die Studierenden zu unterstützen - Voraussetzung ist allerdings die Beachtung der nachstehenden Rahmenbedingungen, sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Studien- und Prüfungsabteilung.
Die Curriculumdirektion Zahnmedizin weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Pilotprojekt handelt, welches jederzeit ohne Angaben von Gründen aufgehoben werden kann.
Zu beachtende Rahmenbedingungen:
Die Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen die Aufnahmevoraussetzung zum 72 Wochen Praktikum erfüllen (positiv absolvierte Z-SIP 4 und Z-SIP 5).
die Voraus-Anerkennung
VOR ANTRITT des Auslandsaufenthaltes haben Studierende einen Antrag auf Voraus-Anerkennung im Büro für Internationale Mobilitätsprogramme zur Vorlage bei dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ (UG 2002) vorzulegen.
Dem Antrag sind vom Studierenden sämtliche Unterlagen beizulegen, aus denen die Gleichwertigkeit der zu erbringenden Studienleistungen hervorgeht. Nach positiver Begutachtung ist vor Beginn des Auslandsstudiums die Gleichwertigkeit der an der Gastinstitution zu erbringenden Studienleistungen gemäß § 78 Abs 5 UG 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002) - festgestellt vom für Anerkennungsfragen zuständigen Organ - in Bescheidform zu bestätigen. Die Grundlage dieser Anerkennung basiert auf dem jeweils gültigen Leistungskatalog, entsprechend der Richtlinien des 72 Wochen Praktikums. Die Einreichung des Antrages muss im Büro für Internationale Beziehungen bis spätestens 3 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts unter Vorlage der Zusage durch die aufnehmende Institution erfolgen.
Die Anerkennung Die im Ausland erbrachten Leistungen werden gemäß dem Leistungskatalog anerkannt. Der Nachweis der im Ausland erbrachten Leistungen hat über das dazugehörige Formular zu erfolgen. Die Anerkennung der an der auswärtigen Universität abgeleisteten Elemente ist nur unter Vorlage eines für diese Bereiche komplett ausgefüllten und durch Unterschrift und Stempel der auswärtigen Universität bestätigten Nachweises bei Einreichung bis zu 4 Wochen nach Rückkehr möglich. Die Förderung
Wiedereinstieg in das 72 Wochen Praktikum an der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik:
Die Einteilung erfolgt entsprechend der anerkannten Leistungen.
Eine entsprechend transparente Kommunikation über den selbstorganisierten Auslandsaufenthalt ist aufgrund vieler Faktoren (Nachweis, Anerkennung) zwingend notwendig.