Ca. 2 Wochen nach der letzten Prüfung liegt der Promotionsbescheid am Schalter der Studien- u. Prüfungsabteilung (amtl. Lichtbildsausweis notwendig) zur Abholung bereit und Sie sind mit der Übernahme des Bescheides „DoktorIn der gesamten Heilkunde“
Ein würdiger Abschluss des Studiums ist die „akademische Feier“. Diese hat nichts mehr mit der eigentlichen Promotion zu tun, sondern stellt den Festakt einer Promotion dar.
Die Anmeldung zu dieser Feier erfolgt ausnahmslos nach der Übernahme des Promotionsbescheid oder später direkt in der Studien- u. Prüfungsabteilung.
Achtung:
Wenn Sie Ihr Studium mit einer Dissertation abschließen wollen und diese erst nach der letzten Prüfung fertig stellen, wird Ihr „Promotionsbescheid“ nach Abschluss der Dissertation ausgestellt. Das weitere Procedere siehe oben.