Mo, Mi, Fr 9 - 12 Uhr
Di 13 - 15 Uhr
Do 14 - 17 Uhr
Vom 11. - 29. Juli 2011 ist die Studienabteilung geschlossen!
Das Medizinstudium N201 ist als Doktoratsstudium ausgewiesen.
Formale Erfordernisse für Disserationen im Medizinstudium N201:
Inhaltliche Erfordernisse:
Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplomarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen (UniStG§4(9)). Während bei Diplomarbeiten die Aufgabenstellung so zu wählen ist, daß für eine Studierende/einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich und zumutbar ist (§61(2)) fehlt eine solche Befristung im Text für die Abfassung von Dissertationen.
Aus den o.a. Angaben, insbesonders aus der Definition einer Dissertation ist abzuleiten, daß der/die Studierende den Nachweis erbringen muß, daß er/sie sich zunächst ausführlich mit dem Stand der Forschung zum Thema der Dissertation auseinandergesetzt hat. Daraus ist die Fragestellung, die angewandten Methoden, der Untersuchungsplan und die vorgesehene (gegegebenenfalls statistische) Auswertung zu entwickeln. Die erzielten Ergebnisse sind zu interpretieren und im Kontext der einschlägigen Fachliteratur ausführlich zu diskutieren.
Zusammenfassung der inhaltlichen Anforderungen:
Der/Die Studierende soll demgemäß lernen:
Aus diesem Anspruch ergibt sich, da die selbständige Bewältigung der wissenschaftlichen Fragestellung dokumentiert und durch die vom Studiendekan bestellten Gutachter beurteilbar ist.
» Good Scientific Practice - Richtlinien zu Ethik in Wissenschaft und Forschung
» Ethikkommission
» Info zum Ethikvotum - Koordinierungszentrum für Klinische Studien
ANMELDUNG DER DISSERTATION
Im Rahmen des Studiums Medizin N201 besteht die Möglichkeit anstatt eines Pflichtwahlfachs eine Dissertation einzureichen. Dissertationen sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und können vor oder nach der letzten rigorosalen Teilprüfung (des 3. Studienabschnitts) fertiggestellt und eingereicht werden. Im letzteren Fall muß nach der Absolvierung der letzten Prüfung weiterinskribiert werden, da das Studium erst mit der „Approbation“ (zwei positive Begutachtungen) der Dissertation abgeschlossen wird. Es wird empfohlen, mit der Erarbeitung einer Dissertation in Fächern des 1. und 2. Studienabschnitts nach erfolgreicher Ablegung der rigorosalen Teilprüfung im betreffenden Fach, in Fächern des 3.Studienabschnitts nach erfolgreicher Ablegung der letzten Teilprüfung des 2.Studienabschnitts zu beginnen und in der Studienabteilung anzumelden. Eine angemeldete Dissertation kann auch wieder zurückgezogen werden. In diesem Fall muß zum gegebenen Zeitpunkt anstatt der Dissertation ein Pflichtwahlfach eingereicht werden. Das Pflichtwahlfach muß vor der letzten rigorosalen Teilprüfung absolviert worden sein, sonst kann es nicht als Pflichtwahlfach anerkannt werden. Sobald ein Überblick über das geplante Projekt gewonnen wurde, das "Dissertationsanmeldeformular", einen selbstverfassten Projektplan* und eine Stellungnahme der Ethikkommission bzw. des Koordinierungszentrums für Klinische Studien** (sofern für Ihr Projekt die Ethikkommission nicht erforderlich ist) in der Studienabteilung (Schalter 2) einreichen, da die/der CurriculumdirektorIn über Ihr Ansuchen entscheiden muß. Die Dissertationsanmeldung, den Projektplan und die Stellungsnahme der Ethikkommission bzw. des Koordinationszentrums für Klinische Studien müssen sobald wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor der letzten rigorosalen Teilprüfung des 3. Studienabschnitts, eingereicht werden!
* Projektplan:
Umfang 5 bis 10 Seiten,
Abstract (ca. 200 Wörter),
Zusammenfassung und Erörterung des Wissensstandes,
Aufzeigen der offenen Fragen,
Definition der Ziele der eigenen Dissertation,
Darlegung der geplanten Durchführung,
Literaturverzeichnis
>>Info zur Literaturstudie
** Koordinierungszentrums für Klinische Studien:
Gibt Auskunft, ob für Ihr Projekt eine Stellungnahme der Ethikkommission erforderlich ist.
Bitte die Richtlinien zum Erstellen einer Dissertation im Studium Medizin N201 beachten! (siehe oben)
Die fertiggestellte Dissertation muß auch als PdF/A file eingereicht werden.
Diesbzgl. bitte bereits bei Beginn der Dissertation die PdF/A - Konvertierungsrichtlinien beachten!
Fertiggestellte Dissertationen werden einer >>Plagiatsprüfung unterzogen.
Siehe auch >>Info hand-out zur Plagiatsprüfung.
TURNUSWARTELISTE:
Nach Absolvierung der letzten rigorosalen Teilprüfung des 3. Studienabschnitts und bei angemeldeter Dissertation kann eine Eintragung in die Turnuswarteliste veranlasst werden. Eine Bestätigung dafür in der Studienabteilung (sicherheitshalber mit dem abgestempelten Zeugnis der letzten rigorosalen Teilprüfung) abholen.
EINREICHUNG DER DISSERTATION NACH DER FERTIGSTELLUNG:
Übermitteln Sie Ihrer/m BetreuerIn die Dissertation zum Korrekturlesen und zur Erstellung eines Gutachtens. Der/die BetreuerIn kann einen habilitierten Zweitgutachter empfehlen. Die Empfehlung kann in das Gutachten integriert werden.
Die/der CurriculumsdirektorIn bestimmt eine/n ZweitgutachterIn, die/der von der Studienabteilung schriftlich beauftragt wird. Nach dem Einlangen des positiven Zweitgutachtens in der Studienabteilung ist die Dissertation abgeschlossen (Approbation der Dissertation). Sollten dann bereits alle erforderlichen rigorosalen Teilprüfungen absolviert worden sein, ist auch das Studium beendet. Infolgedessen wird ein „Promotionsbescheid“ erstellt, der im Normalfall ca. eine Woche nach der Approbation in der Studienabteilung übernommen werden kann.
Einreichen der Dissertation - “Checkliste”:
1) Erstellung eines englisch- und deutschsprachigen Abstracts (je ca. eine A4 Seite); diese am Anfang der Dissertation und als Eintrag im Inhaltsverzeichnis integrieren
2) Integrieren Sie Ihre Publikationsliste (falls vorhanden) und Ihr curriculum vitae am Ende der Dissertation
3) nochmals die “Richtlinien zur Dissertationserstellung” durchgehen;
DissertationsbetreuerIn kontaktieren --> Korrekturlesen --> Begutachtung (mit „ZweitgutachterInempfehlung“)
Begutachtung:
Länge: mind. 1e A4 Seite, Institut- bzw. Klinikstempel,
Unterschrift des/der Begutachters/in und Note (Notenskala: 1 - 5)
Die/der BetreuerIn kann schriftlich eine/n habilitierte/n ZweitgutachterIn empfehlen. Generell sollten BegutachterInnen zumindest an unterschiedlichen Abteilungen einer Klinik tätig sein. Die Bestimmung und Beauftragung der/des ZweitgutachterIn obliegt letztendlich der/dem CurriculumdirektorIn!
4) Integrieren Sie folgende Daten in das Deckblatt der Dissertation:
a) Dissertation an der Medizinischen Universität Wien zur Erlangung des akademischen Grades “DoktorIn der gesamten Heilkunde“ bzw. „Dr.med.univ.“
b) Dissertationstitel (bitte keine Abkürzungen verwenden)
c) Ihr Name (als AutorIn)
d) BetreuerIn (mit Angabe des Instituts/ der Klinik)
e) Ort und Datum der Erstellung und Einreichung der Dissertation (Format: mm.yyyy)
>> Deckblattvorlage in Deutsch
>> Deckblattvorlage in Englisch
Das Dissertationsformat ist DIN A4.
Formattierungsvorschlag für den Text: Times New Roman bzw. Arial, 12pt; Zeilenabstand: 1,5;
Seitenränder: 2-3 cm; Seiten ein-oder zweiseitig bedruckt
5) 2 gebundene Exemplare der Dissertation mit dem Gutachten Ihres/r BetreuerIn und die Bestätigung der Internetdatenerfassung (http://dissdb.bibvb.ac.at/ - siehe auch Merkblatt zur Internetdatenerfassung) in der Studienabteilung (Schalter 2) einreichen.
Login1: opus
20-Opus-04
Login2: diss_umw
dissumw04
Bitte übermitteln Sie überdies noch folgende PdF/A-Files (1a- oder 1b- Version) via USB-stick oder per @mail an martin.janku@meduniwien.ac.at.
a) PdF/A-File der Dissertation
b) PdF/A-File "Ethics Declaration"
c) PdF/A-File "Einverständniserklärung"
d) PdF/A-File "Sperrantrag" (falls notwendig, z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen)
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>> Richtlinien zur PdF/A - Konvertierung
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Eingereichte Dissertationen werden einer >>Plagiatsprüfung unterzogen.
Die/der CurriculumdirektorIn nimmt Einblick in Ihre Unterlagen und bestimmt die/den ZweitgutachterIn. Sofern eine „ZeitgutachterInnenempfehlung“ seitens der/des BetreuerIn vorliegt, wird diese in den meisten Fällen akzeptiert.
6) Die/der CurriculumdirektorIn beauftragt die/den ZweitgutachterIn mit der Erstellung eines Gutachtens. Ihre Unterlagen werden von der Studienabteilung an die/den ZweitgutachterIn mit der „Bitte um Begutachtung binnen 4 Wochen“ weitergeleitet. (Sie erhalten eine Infomail)
Da GutachterInnen der Begutachtungstätigkeit auf freiwilliger Basis nachkommen, kann das Begutachtungsprocedere u.U. auch mehr Zeit als 4 Wochen in Anspruch nehmen.
7) Nach der Übermittlung des Gutachtens von der/von dem „ZweitgutachterIn“ an die Studienabteilung (und sofern das Gutachten „positiv“ ist), wird Ihre Dissertation „approbiert“. (Sie erhalten eine Infomail)
8) Sollten zum Zeitpunkt der Approbation der Dissertation bereits alle erforderlichen rigorosalen Teilprüfungen absolviert worden sein, ist auch das Studium beendet. Infolgedessen wird ein „Promotionsbescheid“ erstellt, der im Normalfall ca. eine Woche nach der Approbation in der Studienabteilung (Schalter 5) übernommen werden kann.
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Formular zur Dissertationsanmeldung
Download *.pdf
Verschwiegenheitserklärung
Download *.pdf
Erfassung der Dissertationen der österreichischen Bibliotheksdatenbank
Download *.pdf