Um eine Famulatur als Pflichtfamulatur anrechnen lassen zu können muss der I. Studienabschnitt und das Kolloquium aus „Medizinischer Psychologie“ positiv abgelegt sein.
Eine Famulatur muss einen Zeitraum von mindestens 2 zusammenhängende Wochen aufweisen.
Aus nichtklinischen Fächern (z.B. Pathologie, Hygiene usw.) werden nur 2 Wochen anerkannt.
Famulaturbestätigungen müssen folgende Information enthalten:
Famulaturen sind innerhalb von 2 Monaten nach deren Ableistung und spätestens 2 Wochen vor der letzten Prüfung in der Studienabteilung einzureichen. (siehe auch Einreichen vor der letzten Prüfung des III. Studienabschnitts)
Richtlinien Famulatur N201 Richtlinien Famulatur N201/N202 (Okt 2010) |
Liste Allgemeinmediziner (Stand: 2012 KW 5) Famulatur Allgemeinmedizin 2009 + Rasterzeugnis Einverständniserklärung Ärztin/Arzt Rechtsgutachten zur universitären Lehrpraxis Ärztegesetznovelle |