Bitte beachten Sie, dass für alle Studierenden nach N 201 mit Einführung der Neuen Studienordnung N 202 ab Wintersemester 2002/2003 die gesetzlichen Übergangsfristen nach Universitätsgesetz gelten:
abgeschlossen werden.
Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt von Gesetzes wegen eine Überstellung in den zu diesem Zeitpunkt geltenden Studienplan.