§ 78. (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.
Sie müssen als ordentlicher Hörer zur Studienrichtung N 202 Humanmedizin zugelassen sein.
Um ein ordnungsgemäßes Anerkennungsverfahren zu ermöglichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Eine Auflistung aller Ihrer Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen, beglaubigt ins Deutsche übersetzt, im Original und Kopie
Zu den Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen müssen die zugehörigen Stundenzahlen genau angegeben sein. Die Anerkennungsformulare liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien auf, wo Ihnen auch durch die Mitarbeiter beim Ausfüllen geholfen wird.
Prinzipielle Regelung:
Ein Einstieg ist möglich im 3., 5., 7., 9. und 11. Semester nach Erfüllung der QuereinsteigerInnen – Regelung nach § 14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
QuereinsteigerInnen - Regelung (QuER)
Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren und jeweils mit einer Lehrveranstaltungsprüfung (auch Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) abzuschließen. D.h. es werden nur Zeugnisse die als Note das Kalkül 1 - 4 eingetragen haben akzeptiert. Davon sind 10 Semesterstunden in Form von Lehrveranstaltungen mit medizinrelevantem Inhalt zu absolvieren (darunter fallen alle von der Medizinischen Universität Wien angebotenen Lehrveranstaltungen; für sonstige Lehrveranstaltungen ist die Anerkennung als medizinrelevant individuell zu beantragen).
Weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 Semesterstunden können die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen auswählen.
Nachweis der freien Wahlfächer
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