Im Universitätsstudiengesetz sind 18 Wochen Pflichtfamulatur im Rahmen des Medizinstudiums vorgesehen. Die Pflichtfamulatur kann frühestens nach erfolgreicher Ablegung der ersten summativen integrierten Prüfung (SIP 1) und nach erfolgreicher Ablegung der Lehrveranstaltungen "Ärztliche Gesprächsführung A", "Ärztliche Grundfertigkeiten" und "Physikalische Krankenuntersuchung" und "Famulaturpropädeutikum" (3. und 4. Semester) geleistet werden. Mindestens acht Wochen sind vor Eintritt in den dritten Studienabschnitt zu absolvieren.
Mindestens vier Wochen der Pflichtfamulatur sind an einer Abteilung für Innere Medizin abzuleisten, mindestens 4 Wochen müssen an einer Abteilung für Chirurgie absolviert werden. Weitere 4 Wochen sind in einer Einrichtung der Primärversorgung (Ordinationen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, Notfallaufnahmen, Unfallchirurgien) zu leisten. Zwei Wochen müssen an einer Abteilung für Pathologie absolviert werden. Voraussetzung für eine Famulatur im Fach Pathologie ist die positiv absolvierte SIP2.
Für die restlichen vier Wochen kann der/die Studierende die Disziplin frei wählen, wobei empfohlen wird, 4 Wochen in den Disziplinen Neurologie, Orthopädie (auch in Rehabilitations-Einrichtungen), Unfallchirurgie oder Kinderheilkunde bzw. eine strukturierte Famulatur im Ausland zu absolvieren.
Diese Famulaturen dürfen eine Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten. Sie können auch in definierten Einrichtungen außerhalb der Krankenhäuser angerechnet werden.
Die Pflichtfamulatur kann nur an Einrichtungen angerechnet werden, an denen die von der Studienkommission anerkannten Richtlinien („strukturierte Famulatur“) eingehalten und die entsprechenden Lehrveranstaltungen von der Studienkommission anerkannt werden.
Famulaturen sind innerhalb von 2 Monaten nach deren Ableistung in der Studienabteilung einzureichen.
Weiters ist von den Studierenden ein klinisches Logbuch zu führen, in dem Zeitraum, Lokalität, Betreuende/r, Ablauf, Tätigkeiten und Erlerntes chronologisch zu dokumentieren sind.
!!!WICHTIG!!! Famulaturen können nur angerechnet werden, wenn Sie zu dieser Zeit (an diesen Tagen) keine Pflichtlehrveranstaltung eingeteilt haben. Für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben haftet der Studierende. Bei Nichteinhaltung der Famulaturrichtlinien müssen geleistete Famulaturen aberkannt werden.
ACHTUNG: Vor der ersten Famulatur sollte jede/r Studierende gegen Hepatitis A und B geimpft sein. Dazu hat die Universitätsvertretung ein entsprechendes Service eingerichtet, detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.uv-medizin.at/content/view/15/3lang,de
Über jeden Fachteil der Pflichtfamulatur wird eine Evaluierung zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Qualität der strukturierten Famulatur durchgeführt. Die Evaluation der Famulatur erfolgt nach deren Absolvierung. Dazu steht ein Evaluierungsbogen für Famulierende zur Verfügung, der auszufüllen und in der Studienabteilung abzugeben ist. Erhältlich ist der Fragebögen in der Stabstelle für Evaluation (Bauteil 88, 1. Stock, Zimmer 512), in der Studienabteilung sowie bei der ÖH.
Für die Betreuenden gibt es ein Informationsblatt (dieses steht zum Download unter http://www.meduniwien.ac.at/evaluation bereit oder kann an den oben genannten Stellen neben den Evaluierungsbögen abgeholt werden), das die Famulierenden ihrem/ihrer Betreuer/in beim Antritt der Famulatur aushändigen. In diesem Schreiben werden die Betreuenden über Kontaktadressen für Fragen und Anregungen bezüglich der Famulatur informiert.
Bei Fragen bzgl. der Evaluation wenden Sie sich bitte an: evaluation-famulaturen@meduniwien.ac.at
Richtlinien Famulatur N202 Logbuch (Stand: Jänner 2007) Logbuch englisch Anerkannte Famulatureinrichtungen Informationsblatt Famulaturbetreuer (Stand: Sept 2010) Infomationsheet Famulaturbetreuer englisch (Stand: Sept 2010) Merkblatt Evaluation (Stand: Sept 2010) |
Liste Allgemeinmediziner (Stand: 2012 KW 21) Famulatur Allgemeinmedizin 2010 + Rasterzeugnis + Logbuch Einverständniserklärung Ärztin/Arzt Rechtsgutachten zur universitären Lehrpraxis Ärztegesetznovelle |