§ 78. (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.
Sie müssen als ordentlicher Hörer zur Studienrichtung N 203 Zahnmedizin zugelassen sein.
Um ein ordnungsgemäßes Anerkennungsverfahren zu ermöglichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Eine Auflistung aller Ihrer Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen beglaubigt, ins Deutsche übersetzt, im Original und Kopie.
Zu den Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen müssen die zugehörigen Stundenzahlen genau angegeben sein. Die Anerkennungsformulare liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien auf, wo Ihnen auch durch die Mitarbeiter beim Ausfüllen geholfen wird.
Studierende des Diplomstudiums Zahnmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 6 Semesterstunden zu absolvieren und jeweils mit einer Lehrveranstaltungsprüfung (auch Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) abzuschließen. Dabei können die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen auswählen.
Nachweis der freien Wahlfächer
Download *.pdf
Prinzipielle Regelung: Ein Einstieg ist möglich im 3., 5., 7., 9. Semester nach Erfüllung der QuereinsteigerInnen – Regelung nach § 14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin.
Verfahren:
1) Ansuchen um Aufnahme in ein bestimmtes Semester, möglich nur von 1. - 14. August jeden Jahres.
Ansuchen müssen in der Studienabteilung im betreffenden Zeitraum persönlich eingebracht werden!
Beilage von Studienerfolgsnachweis von Heimatuniversität und Lehrzielkatalog (in Original und Kopie) unbedingt erforderlich, andernfalls kann das Ansuchen nicht bearbeitet werden! Bei unvollständigen Unterlagen wird das Ansuchen nicht bearbeitet.
2) Überprüfung der eingelangten Ansuchen auf Erfüllung der QuereinsteigerInnen – Regelung nach §14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin durch die Curriculumdirektion.
Bekanntgabe („Vorausbescheid“), ob und in welches Semester Einstieg möglich wäre.
3) Einladung der QuereinstiegswerberInnen mit positivem Vorausbeschied zum Erhebungsverfahren zur Feststellung der Reihung, Termin Mitte September, Auswertung bis zum 2. Vergabestichtag
Erhebungsverfahren zur QuereinsteigerInnenreihung (Querschnittstest aus den ersten 4 Studienjahren)
Einladung zum Erhebungsverfahren für bestimmtes Semester erfolgt nur, wenn zum 1. Vergabestichtag mit freien Plätzen am 2. Vergabestichtag zu rechnen ist
Feststellung der Reihung für jedes Semester entsprechend dem Ergebnis des Erhebungsverfahrens. Zuteilung der Plätze am 2. Vergabestichtag entsprechend deren Verfügbarkeit pro Semester an gemeldete Studierende von N202 (erfolgreiche Studierende der SIP-Termine vom September, Rückkehrende von Beurlaubungen, Beendigung des Platzverzichts), danach Zuteilung der Restplätze an QuereinsteigerInnen entsprechend der Reihung
4) Bekanntgabe der vergebenen Plätze (samt Reihung) am 2. Vergabestichtag, Ausstellung des Zulassungsbescheids, Aufnahme zum Studium und Zuteilung eines Kleingruppenplatzes durch die Studien- und Prüfungsabteilung.
Termine Studienjahr 2012/13:
• 01.-14.08.2012: Ansuchen um Aufnahme für QuereinsteigerInnen inklusive Ansuchen um Teilnahme am Erhebungsverfahren
• Mitte September 2012: Erhebungsverfahren (Querschnittstest)
• Definitive Platzvergabe für QuereinsteigerInnen: 25.09.2012
Übergangsmodalitäten für die Z-SIP 4+5:
Für Studierende, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 die Z-SIP 4 sowie die Z-SIP 5 positiv absolviert haben, gilt die Z-SIP 4+5 als bestanden.
Für Studierende, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 Einblockwiederholer der Z-SIP 4 und/oder der Z-SIP 5 sind, gelten die bestandenen Blöcke bei der Z-SIP 4+5 als positiv absolviert. Die übrigen Blöcke der Z-SIP 4+5 sind zu absolvieren.
Ist die Z-SIP 4 bereits positiv absolviert, sind lediglich die drei Blöcke Z7, Z8, Z9 zu absolvieren.
EinblockwiederholerInnen der Z-SIP 5 müssen lediglich den negativ absolvierten Block der Z-SIP 5 absolvieren.
Ist die Z-SIP 5 bereits positiv absolviert, sind lediglich die drei Blöcke Z4, Z5, Z6 zu absolvieren.
EinblockwiederholerInnen der Z-SIP 4 müssen lediglich den negativ absolvierten Block der Z-SIP 4 absolvieren.
Die Anzahl der Prüfungsantritte zur Z-SIP 4 und/oder Z-SIP 5, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 absolviert wurden, werden auf die Anzahl der Prüfungsantritte zur Z-SIP 4+5 NICHT angerechnet.
Sind bzw. werden mindestens 4 Teile der Z-SIP 4+5 (inklusive der anerkannten Teile - siehe oben) positiv absolviert, beschränken sich alle weiteren Wiederholungen lediglich auf den/die negativ beurteilten Teil/e.
Für die Anerkennung von Studienleistungen bei Übertritt aus dem II. Studienabschnitt des „alten“ Curriculums N203 in das MCW N203
Anerkennungsverordnung
Download *.pdf
geändert am 08.09.2005
ACHTUNG!!!
Auf besonderes Entgegenkommen der Medizinischen Universität Wien wurden in Absprache mit der Studienrichtungsvertretung Zahnmedizin der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Übergangsfristen für das Ablegen von Prüfungen verlängert. Die folgende Information enthält alle Übergangsregelungen, die neuen Fristen für das Ablegen von Prüfungen sind farbig markiert! Die Änderungen wurden auch im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien veröffentlicht.
Die Inhalte aus 'Bildgebende Verfahren und Strahlenschutz' werden mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2004 Bestandteil des III. Studienabschnittes und als solche Prüfungsgegenstand der Z-SIP4.
Die Lehrveranstaltungsprüfungen aus Medizinischer Psychologie, Psychiatrie und Rechtskunde und Forensik, sowie die Erste und Zweite klinische Gesamtprüfung können noch bis längstens 30.11.2006 abgelegt werden.
Das Praktikum aus 'zahnmedizinischer Propädeutik II - Aufwachskurs' wird letztmalig im Wintersemester 2005/06 im Rahmen eines Freifachs angeboten.
HINWEIS:
Die Anmeldung erfolgt im Studentensekretariat der Zahnklinik.
Anmeldezeitraum: 10.10.2005 bis 14.10.2005, zu den jeweiligen Öffnungszeiten!
Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Praktika) des 5. Semesters
werden letztmalig im Wintersemester 2004/05 im Rahmen eines Freifachs angeboten.
Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Praktika) des 6. Semesters
werden letztmalig im Sommersemester 2005 im Rahmen eines Freifachs angeboten.
Die Inhalte aus 'Notfallmedizin und Erstversorgung' werden mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2005 wieder als eigene Lehrveransatltung (im III. Studienabschnitt) mit LV-Prüfung angeboten.
Die Lehrveranstaltung 'Biostatistik', ' wissenschaftliches Arbeiten' des 7. Semesters wird letztmalig im Wintersemester 2004/05 im Rahmen eines Freifachs angeboten.
Für einen Übertritt in das neue Curriculum ist eine persönliche Meldung in der Studien- und Prüfungsabteilung erforderlich. Im Zuge des Übertritts werden alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts angerechnet, sofern folgende Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden:
Die positive Absolvierung o.g. Lehrveranstaltungen vorausgesetzt ist eine sofortige Anmeldung zur SIP 1 möglich.
Ab dem 30.11.2006 werden keinerlei LV-Prüfungen und Gesamtprüfungen des II. Studienabschnittes gemäß altem Studienplan Zahnmedizin mehr angeboten. Studierende, die bis zu diesem Stichtag den 2. Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden in das Curriculum Zahnmedizin überstellt. Beachten Sie bitte folgende Regelungen: