Abkürzung zur Hauptnavigation
Abkürzung zur Subnavigation
Abkürzung zum Inhaltsbereich
Durchführung
Inhaltsbereich
- Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine/n Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. (Satzung der Medizinischen Universität §17(5)).
- Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der/des Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten. (Satzung der Medizinischen Universität §17(9)).
- Der/die Studierende hat sich im Rahmen der Diplomarbeit mit der internationalen Fachliteratur auseinanderzusetzen und zur Fragestellung mit Unterstützung der Betreuerin /des Betreuers adäquate Methoden anzuwenden und auszuwählen. Die Diplomarbeit kann wahlweise in Deutsch oder Englisch verfasst werden, mit einem Abstract in Deutsch und Englisch. (Satzung der Medizinischen Universität §17(10)).
- Die/Der Studierende hat bei Erstellung der Diplomarbeit die Richtlinien der Medizinischen Universität Wien "Good Scientific Practice - Ethik in Wissenschaften und Forschung" zu beachten. (Satzung der Medizinischen Universität §17(10)).
- Bei der Abfassung der Diplomarbeit sind die Anforderungen an Aufbau, Gliederung und sprachliche Ausformulierung einzuhalten (siehe Erläuterungen zu Form, Struktur, Stil und Abfassung der Diplomarbeit).
- Der Aufbau der Diplomarbeit soll dem einer wissenschaftlichen Arbeit nach den Vancouver-Richtlinien entsprechen.
- Weiters sei hier besonders auf die Notwendigkeit der laufenden Dokumentation des Fortschrittes der Arbeit und der Ergebnisse in geeigneter Form (Projektbuch) hingewiesen