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Themenwahl
Inhaltsbereich
- Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen (§59(1) UG2002).
- Das Thema der Diplomarbeit ist einem der an der Medizinischen
Universität Wien oder im Curriculum vertretenen wissenschaftlichen Fachgebiete zu entnehmen. (Satzung der Medizinischen Universität §17(4)). - Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. (Satzung der Medizinischen Universität §17(4)).
- Die oder der Studierende ist berechtigt, eine Betreuerin oder einen Betreuer nach Maßgabe der Möglichkeiten auszuwählen (Satzung der Medizinischen Universität §17(6)).
Erläuterung:
- Die Vereinbarung eines Themas erfolgt nach gegenseitiger Übereinkunft zwischen dem/der Betreuer/in und dem/der Studierenden.