ACHTUNG: GILT NUR FÜR SOMMERSEMESTER 2012
HINWEIS: für das Sommersemester 2012 wird von allen Studierenden lediglich die ÖH-Gebühr eingehoben, der Studienbeitrag entfällt für alle Studierende.
Beitragspflichtig sind ordentliche und außerordentliche Studierende.
Ausgenommen sind jene Studierende, die nur einen Universitätslehrgang besuchen.
Die Höhe des Studienbeitrages richtet sich nach den neuen Regelungen: http://www.bmwf.gv.at/startseite/studierende/studieren_in_oesterreich/
postsek_bildungseinrichtungen/universitaeten/studienbeitraege/
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und die ÖH-Versicherung von insgesamt € 17,00 sind auf alle Fälle zu entrichten.
Wird der Studienbeitrag nicht innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist, sondern erst in der Nachfrist entrichtet, erhöht er sich um 10 % und beträgt daher € 399,70 (zuzüglich des ÖH-Beitrages von € 17,00).
Mit der Bezahlung des Studien- bzw. des Studierendenbeitrages wird automatisch die Rückmeldung aller offenen Studien an der Medizinische Universität Wien beantragt.
Eine gesonderte Rückmeldung ist an der Medizinischen Universität Wien in diesem Fall nicht erforderlich. Im Falle einer Änderung der Studienrichtung ist wie bisher die Vorsprache in der Studien- u. Prüfungsabteilung notwendig.
Studienbeitrag bzw. ÖH- Beitrag (Studierendenbeitrag) müssen entrichtet werden. Dafür werden den Studierenden in ihrem Account im MedCampus die dazu nötigen Daten bereitgestellt.
Die Studiengebühr kann auch mittels Bankomatkarte (Maestrokarte) direkt am Schalter in der Studien- und Prüfungsabteilung beglichen werden.