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Unter den unten angeführten Voraussetzungen ist es möglich, einen Antrag auf Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages in der Studien- und Prüfungsabteilung (Schalter 7) zu stellen.
An der Medizinischen Universität Wien wird nur der Studienbeitrag rückerstattet. Eine allfällige Rückerstattung des ÖH-Beitrages (EUR 17,50) müssen Sie direkt bei der Österreichischen Hochschülerschaft beantragen.
Beachten Sie:
Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages ist nur innerhalb von sechs Monaten ab Bezahlung zulässig.
Der Studienbeitrag wird in folgenden Fällen rückerstattet:
- Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlassgrund wirksam und dieser wurde rechtzeitig vor Ende der Nachfrist geltend gemacht (Rechtzeitiger Antrag auf Erlass des Studienbeitrages erforderlich! - Erlass des Studienbeitrages).
- Es wurde mehr als der festgelegte Studienbeitrag entrichtet. In diesem Fall wird die Überbezahlung rückerstattet.
- Der Studienbeitrag wurde unvollständig oder zu spät entrichtet, sodass keine Zulassung bzw. Fortsetzungsmeldung bewirkt wurde.
- Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, das Studium wird jedoch vor Ende der Nachfrist abgeschlossen oder ohne Ablegung einer Prüfung bzw. Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit in diesem Semester abgebrochen.
- Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, der/die Studierende verliert jedoch vor Ende der Nachfrist die Eigenschaft einer bzw. eines beitragspflichtigen Studierenden.
- Wegen Ablebens des/der Studierenden (Nachlassverwalter).
Antrag Rückerstattung des Studienbeitrages
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eidesstattliche Erklärung bei Beendigung des Studiums
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eidesstattliche Erklärung zur Zurückziehung des Studiums
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