Beachten Sie die festgelegten Fristen unter Zulassungsfristen
Als außerordentliche/r Studierende/r ist aufzunehmen, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat und auf bestimmte Zeit Lehrveranstaltungen, oder einen Universitätslehrgang zu besuchen wünscht.
Mitzubringen sind:
Informationen:
Außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen sind und Lehrveranstaltungen besuchen, dürfen Lehrveranstaltungsprüfungen und Ergänzungsprüfungen ablegen.
Außerordentliche Studierende haben unabhängig von Ihrer Nationalität den Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € zu bezahlen.
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind von der Bezahlung des Studienbeitrages befreit und haben nur den Lehrgangsbeitrag zu bezahlen.
Short information in English:
Non-Degree Programm
If you want to apply as a non-degree programm student at the Medical University of Vienna you have to register personally in the admission office (Studien- und Prüfungsabteilung). For the registration you need a valid ID-card (passport) and a passport photograph.
Die erstmalige Meldung der Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Wien erfolgt durch die Lehrgangsleitung.
Zusätzlich zu den Universitätslehrgangs-Kosten ist seitens der Medizinischen Universität Wien jedes Semester der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) zu entrichten. Nach Verbuchung des ÖH-Beitrages wird das Semesteretikett postalisch übermittelt.
Eine Auflistung der angebotenen Universitätslehrgänge der Medizinischen Universität Wien finden Sie hier.
Ebenfalls als außerordentliche Studierende sind auch jene Personen aufzunehmen, die ein im Ausland absolviertes Studium zunächst ergänzen müssen, damit ihr akademischer Grad oder Studienabschluss nostrifiziert, d.h. einem fachlich einschlägigen österreichischen Studienabschluss gleichwertig erklärt werden kann.
Mitzubringen sind: