Alle Personen, die erstmals im Wintersemester jeden Jahres an der Medizinischen Universität Wien eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (N202) oder Diplomstudium Zahnmedizin (N203) anstreben, müssen am Auswahlverfahren für das jeweilige Studienjahr teilnehmen.
Das genaue Verfahren und die Fristen für den EMS-Test sind der Homepage www.eignungstest-medizin.at zu entnehmen. Bitte beachten Sie die dort festgelegten Fristen.
Die Ergebnisfeststellung führt zu einer Rangliste der StudienwerberInnen für die jeweiligen Studienrichtungen (Humanmedizin oder Zahnmedizin). Das Ergebnis wird voraussichtlich jeweils Ende Juli/Anfang August veröffentlicht. Zum Studium der Human- bzw. Zahnmedizin können nur jene StudienwerberInnen zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten haben. Die Zulassung erfolgt dann in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die für eine Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (Reifeprüfungszeugnis, u.a.).
Um Zulassung (Aufnahme zum Studium) müssen Studienwerber/innen ansuchen, die an der Medizinischen Universität Wien ein Studium beginnen wollen und über den EMS-Test einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Die Zulassung und die damit verbundene erste Meldung erfolgt in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien, Spitalgasse 23, Ebene 00, 1090 Wien. Die Aufnahme /Zulassung erfolgt während der Zulassungsfrist.
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung für den Kleingruppenplatz muss bis spätestens 15. September erfolgen. Nach dem 15. September ist eine Zulassung (innerhalb der Zulassungsfrist) weiterhin möglich, jedoch ist eine Anmeldung für einen Kleingruppenplatz und somit die Teilnahme am Pflichtstudium nicht mehr möglich.
Zur Zulassung sind folgende Unterlagen bzw. Dokumente vorzulegen:
Nach Prüfung der Unterlagen und Dokumente erhält die/der Studienwerber die Matrikelnummer, die Studiengebühr bzw. der ÖH-Beitrag kann mittels Bankomatkarte (Maestrokarte) am Schalter beglichen werden. Die Aufnahme kann sofort durchgeführt werden.
Wird die Bezahlung der Studiengebühr bzw. des ÖH-Beitrages mittels Erlagschein durchgeführt, müssen Sie mit einer Verbuchungszeit von ca. einer Woche rechnen, danach können Sie zum Studierenden übernommen werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst nach Einlangen der Studiengebühr bzw. des ÖH-Beitrages rechtswirksam. Diese Zahlungsweise erfordert ein nochmaliges Erscheinen in der Studien- und Prüfungsabteilung.
Jede/r Studierende kann nur eine Matrikelnummer führen! Jene Matrikelnummer, die bei der allerersten Zulassung an einer österreichischen Universität vergeben wurde, bleibt lebenslang auch für alle weiteren bzw. späteren Studien erhalten.
Wichtige Hinweise:
Für die Zulassung ist die persönliche Anwesenheit in der Studien- und Prüfungsabteilung erforderlich. Für die Richtigkeit aller Angaben haftet der/die Antragsteller/in persönlich.
Für QuereinsteigerInnen gelten die dafür vorgesehenen QuereinsteigerInnen-Regelungen.