Prinzipielle Regelung:
Ein Einstieg ist möglich im 3., 5., 7., 9. und 11. Semester nach Erfüllung der QuereinsteigerInnen – Regelung nach § 14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin.
Verfahren:
1) Ansuchen um Aufnahme in ein bestimmtes Semester, möglich nur von 1. - 14. August jeden Jahres.
Ansuchen müssen in der Studienabteilung im betreffenden Zeitraum persönlich eingebracht werden!
Beilage von Studienerfolgsnachweis von Heimatuniversität und Lehrzielkatalog (in Original und Kopie) unbedingt erforderlich, andernfalls kann das Ansuchen nicht bearbeitet werden! Bei unvollständigen Unterlagen wird das Ansuchen nicht bearbeitet.
2) Bekanntgabe („Vorausbescheid"), ob und in welches Semester Einstieg möglich wäre.
Überprüfung der eingelangten Ansuchen auf Erfüllung der QuereinsteigerInnen – Regelung nach §14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin durch die Curriculumdirektion.
3) Einladung der QuereinstiegswerberInnen mit positivem Vorausbeschied zum Erhebungsverfahren zur Feststellung der Reihung, Termin Mitte September, Auswertung bis zum 2.Vergabestichtag
Erhebungsverfahren zur QuereinsteigerInnenreihung (Querschnittstest aus den ersten 4 Studien-jahren)
Einladung zum Erhebungsverfahren für bestimmtes Semester erfolgt nur, wenn zum 1. Vergabe-stichtag mit freien Plätzen am 2. Vergabestichtag zu rechnen ist
Feststellung der Reihung für jedes Semester entsprechend dem Ergebnis des Erhebungsverfahrens. Zuteilung der Plätze am 2. Vergabestichtag entsprechend deren Verfügbarkeit pro Semester an gemeldete Studierende von N202 (erfolgreiche Studierende der SIP-Termine vom September, Rückkehrende von Beurlaubungen, Beendigung des Platzverzichts), danach Zuteilung der Restplätze an QuereinsteigerInnen entsprechend der Reihung
4) Bekanntgabe der vergebenen Plätze (samt Reihung) am 2.Vergabestichtag, Ausstellung des Zulassungsbescheids, Aufnahme zum Studium und Zuteilung eines Kleingruppenplatzes durch die Studien- und Prüfungsabteilung.
Unabhängig von der QuereinsteigerInnenregelung müssen bei der Zulassung die besonderen Zulassungskriterien (wie z.B.: Nachweis eines gültigen Studienplatzes für die von Ihnen beantragte Studienrichtung aus dem Land der Reifeprüfung im Falle von Drittstaatenangehörigen nachwiesen werden).
Genaueres zu den Zulassungsbedingungen finden Sie unter:
Zulassungsvoraussetzungen
Termine Studienjahr 2012/13:
1.Vergabestichtag: 31.07.2012 (Platzvergabe an HumanmedizinerInnen)
01.-14.08.2012: Ansuchen um Aufnahme für QuereinsteigerInnen inklusive Ansuchen um Teilnahme am Erhebungsverfahren
Mitte September 2012: Erhebungsverfahren (Querschnittstest)
2.Vergabestichtag: 25.09.2012 (Vergabe von Restplätzen an Studierende der Humanmedizin, danach Vergabe von Plätzen an QuereinsteigerInnen)