Beachten Sie die festgelegten Fristen unter Zulassungsfristen
Beabsichtigt ein/e Studierende/r nicht nur an der Universität, an welcher er/sie zugelassen wurde, sondern auch an einer anderen Universität einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen, so hat er/sie sich an dieser Universität als Mitbeleger/in zu melden. Die Teilnahme an Pflichtpraktika und Übungen ist nicht gestattet.
Eine Mitbelegung ist nur im Rahmen eines ordentlich gemeldeten Studiums zwischen österreichischen Universitäten möglich.
Bei einer erstmaligen Mitbelegung auf der MedUni Wien muss zuerst die Studierendenvoranmeldung ausgefüllt werden. Dies gilt nur, wenn man noch nie auf der MedUni Wien gemeldet war. Die Studierendenvoranmeldung ist nur während der Zulassungsfrist (inklusive Nachfrist) geöffnet:
Studierendenvoranmeldung
Nach Eingabe der Daten muss man die Mitbelegung melden.
Möglichkeiten, um die Mitbelegung zu melden:
Bitte beachten Sie:
Bei einer Fortsetzungsmeldung der Mitbelegung muss man nur das aktuelle Studienblatt in der Zulassungsfrist übermitteln.
Möglichkeiten, um die Fortsetzung der Mitbelegung zu melden:
Nach Bearbeitung der Mitbelegung ist dies im MedCampus ersichtlich und Studienunterlagen ausdruckbar.
Short information in English:
Co-Registration
Students who want to attend secondary courses at another university while remaining fully enrolled in their main degree studies at their primary university are called co-registered students ("Mitbeleger").
For the registration you need your primary university admission record ("Studienbuchblatt"). You can register personally in the admission office or per fax (+43 1 40160 - 921 000) or per e-mail (studienabteilung@meduniwien.ac.at) within the admission period (including the extended admission period).
Co-registration has to be renewed every semester within the admission period.