Lehre

FAQs zur Medizinischen Terminologie


Bis wann muß ich die Lateinergänzungsprüfung absolviert haben?
Laut Gesetz eigentlich bis zum Ende des 1. Studienabschnittes. Da dieser jedoch in N202 nur 2 Semester dauert, wurde die Frist generell bis zum Ende der Nachinskriptionszeit des 3. Semesters erstreckt. (Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, müssen Sie in der Studienabteilung einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellen).

Wann kann ich erstmals zur Lateinergänzungsprüfung antreten?
Sobald Sie die Vorlesung bis zum Ende besucht haben.

Wie oft kann ich zur Lateinergänzungsprüfung antreten?
Insgesamt sind fünf Antritte möglich.

Kann ich die Medizinische Terminologie als freies Wahlfach besuchen?
Ja, wenn Sie keine Lateinergänzungsprüfung machen müssen. Die Prüfung müssen Sie aber auch für das freie Wahlfach ablegen.