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Radioaktive Stoffe emittieren je nach der Art der ablaufenden Kernprozesse Teilchenstrahlung (in Form von Alpha-, Beta-, Gammastrahlung, Auger- und Konversionselektronen) sowie Photonenstrahlung (in Form von Gamma-, Vernichtungs- und charakteristischer Röntgenstrahlung). Der Nachweis dieser Strahlung wird ermöglicht durch Wechselwirkungsprozesse der Strahlung mit dem Detektormaterial, die zu einem meßtechnisch erfaßbaren Effekt führen. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Anregungen und Stoßionisationen. Diese Wechselwirkungsprozesse können primär nur von geladenen Teilchen ausglöst werden. Bei Photonen- und Neutronenstrahlung müssen erst durch zusätzliche Wechselwirkungsprozesse wie Photo-, Compton- und Paarbildungseffekt geladene Teilchen erzeugt werden.
Je nach dem Material mit dem die Strahlung wechselwirkt unterscheidet man zwischen
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Bei der Beurteilung der Eigenschaften von Strahlungsdetektoren stehen drei Größen im Vordergrund:
Die Nachweisempfindlichkeit bzw. Sensitivität für die Strahlung Sie ist ein Indikator dafür, ob und wie leicht eine bestimmte Strahlenart nachgewiesen werden kann.
Die Energieauflösung Sie ist ein Maß für die Genauigkeit mit der ein Detektor die Energie der einfallenden Strahlung bestimmen kann.
Die Impulsdauer Sie gibt die Zeitdauer an, die erforderlich ist, um ein registriertes Ereignis zu verarbeiten.
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