ABFALL MIT EINER HALBWERTSZEIT KLEINER 1 TAG


Kurzlebige radioaktive Abfälle mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag müssen in dafür geeigneten Abklingbehältern gesammelt werden.

Diese Behälter dürfen keinem anderen Zweck dienen und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung der Behälter wird durch das ZAL durchgeführt und erfolgt jeweils vor der erstmaligen Verwendung des Abfallbehälters.

Jeder Behälter muß mit einem durchsichtigen Polyäthylensack ausgekleidet werden, wobei das Auswechseln der Polyäthylensäcke vom Abfallverursacher durchgeführt wird.

Wichtig!
Die Trennung der radioaktiven Abfälle erfolgt gemäß den Sammelkriterien und muss unbedingt eingehalten werden. Die Verantwortung für die fachgerechte Abfalltrennung von radioaktivem Abfall trägt der Abfallverursacher und der örtlich zuständige Strahlenschutzbeauftragte.

Der radioaktive Abfall klingt am Ort der Abfallentstehung in dem Abklingbehälter ab und wird nach einer abschließenden Kontrollmessung mit einem geeigneten Meßgerät vom Abfallverursacher als inaktiver Krankenhausabfall in einem dafür vorgesehenen Einwegbehälter (schwarzer Abfallbehälter aus Hartplastik, Volumen 30 oder 60 Liter) entsorgt.

Bevor der Abklingbehälter neuerlich verwendet wird, muß dieser mit einem durchsichtigen Polyäthylensack ausgekleidet werden; diese Tätigkeit wird vom Abfallverursacher durchgeführt.

Auskünfte zu weiteren Fragen erhalten Sie unter
Tel: 1995, 5577
Pager: 81-1201, 81-2122, 81-1366


Dokumentation des radioaktiven Abfalls


Abfall mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag


Abfall mit einer Halbwertszeit grösser 1 Tag


Flüssiger Abfall in Abzugsschränken


Entsorgung von radioaktiven Prüfquellen


Entsorgung von radioaktiven Therapiequellen


Entsorgung radioaktiv kontaminierter Tierkadaver