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Die Entsorgung radioaktiv kontaminierter Tierkadaver muss durch zivilrechtliche Vereinbarungen mit einer behördlich bewilligten Einrichtung gesichert sein, bevor offene radioaktive Stoffe an Tiere verabreicht werden dürfen.
Radioaktiv kontaminierte Tierkadaver können nicht über das ZAL entsorgt werden.
Auskünfte zu weiteren Fragen erhalten Sie unter Tel: 1995, 5577 Pager: 81-1201, 81-2122, 81-1366
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