ENTSORGUNG RADIOAKTIV KONTAMINIERTER TIERKADAVER


Die Entsorgung radioaktiv kontaminierter Tierkadaver muss durch zivilrechtliche Vereinbarungen mit einer behördlich bewilligten Einrichtung gesichert sein, bevor offene radioaktive Stoffe an Tiere verabreicht werden dürfen.

Radioaktiv kontaminierte Tierkadaver können nicht über das ZAL entsorgt werden.

Auskünfte zu weiteren Fragen erhalten Sie unter
Tel: 1995, 5577
Pager: 81-1201, 81-2122, 81-1366


Dokumentation des radioaktiven Abfalls


Abfall mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag


Abfall mit einer Halbwertszeit grösser 1 Tag


Flüssiger Abfall in Abzugsschränken


Entsorgung von radioaktiven Prüfquellen


Entsorgung von radioaktiven Therapiequellen


Entsorgung radioaktiv kontaminierter Tierkadaver