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Jeder Behälter muß mit einem durchsichtigen Polyäthylensack ausgekleidet werden, wobei das Auswechseln der Polyäthylensäcke vom Entsorgungsteam des ZAL durchgeführt wird (ausgenommen Abfall mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag).
Wichtig! Die Trennung der radioaktiven Abfälle erfolgt gemäß den Sammelkriterien und muss unbedingt eingehalten werden.
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Pioniergeist - für eine saubere Umwelt
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Die Verantwortung für die fachgerechte Abfalltrennung von radioaktivem Abfall bis zum Abtransport durch das ZAL trägt der Abfallverursacher und der örtlich zuständige Strahlenschutzbeauftragte.
Ist es absehbar, daß die Abfallbehälter voll werden, so ist rechtzeitig (ca. einen Tag vorher) eine Anmeldung zur Abfallentsorgung durchzuführen.
Auskünfte zu weiteren Fragen erhalten Sie unter Tel: 1995, 5577 Pager: 81-1201, 81-2122, 81-1366
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