ABFALLENTSORGUNG


Allgemeine Richtlinien zum Entsorgen von radioaktivem Abfall

Radioaktive Abfälle müssen in dafür geeigneten Abfallbehältern gesammelt werden. Diese Behälter dürfen keinem anderen Zweck dienen und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung der Behälter wird durch das ZAL durchgeführt und erfolgt jeweils vor der erstmaligen Verwendung des Abfallbehälters.

Jeder Behälter muß mit einem durchsichtigen Polyäthylensack ausgekleidet werden, wobei das Auswechseln der Polyäthylensäcke vom Entsorgungsteam des ZAL durchgeführt wird (ausgenommen Abfall mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag).

Wichtig!
Die Trennung der radioaktiven Abfälle erfolgt gemäß den Sammelkriterien und muss unbedingt eingehalten werden.


Pioniergeist - für eine saubere Umwelt


Die Verantwortung für die fachgerechte Abfalltrennung von radioaktivem Abfall bis zum Abtransport durch das ZAL trägt der Abfallverursacher und der örtlich zuständige Strahlenschutzbeauftragte.

Ist es absehbar, daß die Abfallbehälter voll werden, so ist rechtzeitig (ca. einen Tag vorher) eine Anmeldung zur Abfallentsorgung durchzuführen.

Auskünfte zu weiteren Fragen erhalten Sie unter
Tel: 1995, 5577
Pager: 81-1201, 81-2122, 81-1366


Dokumentation des radioaktiven Abfalls


Abfall mit einer Halbwertszeit kleiner 1 Tag


Abfall mit einer Halbwertszeit grösser 1 Tag


Flüssiger Abfall in Abzugsschränken


Entsorgung von radioaktiven Prüfquellen


Entsorgung von radioaktiven Therapiequellen


Entsorgung radioaktiv kontaminierter Tierkadaver