ABFALLTRENNUNG


Der in den verschiedenen Bereichen der Kliniken und Institute des AKH anfallende radioaktive Abfall ist getrennt von anderem, inaktivem Abfall zu sammeln.

Insbesondere sind dafür eigene, speziell abgeschirmte Abfallbehälter zu verwenden.

Die Sammlung und Trennung radioaktiver Abfälle muss unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der behördlichen Auflagen, den Regeln des Brandschutzes sowie unter Bedachtnahme auf mögliche chemische Reaktionen erfolgen.

Die Sammlung und Trennung radioaktiver Abfälle darf nicht dadurch umgangen werden, dass die Aktivität der Abfälle durch Verdünnung unter die gesetzlichen Entsorgungsgrenzwerte gelangt und als inaktiver Abfall abgegeben wird.

Wichtig!
Die ordnungsgemäße Sammlung und Abfalltrennung erfolgt am Ort der Entstehung des radioaktiven Abfalls und fällt in den Verantwortlichkeitsbereich des örtlich zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.


Allgemeine Sammelkriterien radioaktiver Abfälle


Abfalltrennung nach Halbwertszeit


Sammelkriterien für Alphastrahler


Sammelkriterien für Nadeln, Glasscherben usw.