ALLGEMEINE MASSNAHMEN


Die meisten Personenkontaminationen treten an den Händen auf und resultieren aus unsauberem Arbeiten sowie defekten Schutzhandschuhen. In fast allen Fällen kann die Kontamination durch mehrmaliges sofortiges Händewaschen entfernt werden, wobei darauf zu achten ist, daß die Haut nicht verletzt wird.

Sind größere Körperbereiche betroffen oder wurde eine radioaktive Substanz in den Körper aufgenommen ist unverzüglich der Strahlenschutzbeauftragte zu informieren, welcher die entsprechenden Schritte zur Dekontaminierung zu veranlassen hat.

Bei Verdacht auf eine Inkorporation (Einatmen, Verschlucken oder Eindringen durch Wunden) ist eine medizinische Betreuung und eine Inkorporationsmessung notwendig.

Allgemeine Vorgansweise

Feststellung von Ausmaß und Bereich der Kontamination

Einholen von Informationen über das Radionuklid

eruieren, welche Umstände zur Kontamination geführt haben

Verwendung von Schutzbekleidung im erforderlichen Umfang

Sammeln kontaminierter Kleidungsstücke in gekennzeichneten Behältern

wiederholte Reinigung der kontaminierten Körperteile oder Gegenstände

Kontrolle der Dekontaminierung durch fortlaufende Messungen

bei Bedarf medizinische Nachversorgung des Betroffenen

Überprüfung der dekontaminierenden Person auf Sekundärkontamination

Erstellen von Aufzeichnungen bzgl. der Kontamination




Ausrüstung zur Dekontaminierung


Allgemeine Massnahmen


Dekontaminierung von Arbeitsplätzen


Dekontaminierung der Haut


Dekontaminierung von Haaren


Dekontaminierung der Augen


Dekontaminierung der Schleimhäute


Dekontaminierung von Wunden